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12.05.05 Kreistagsfraktion: Einzelfallprüfung bei Kosten der Unterkunft

Jeder Einzelfall wird geprüft
Schwarz-Grün im Kreistag will Kosten der Unterkunft einheitlich regeln


Die Gruppe CDU/Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Göttinger Kreistag ist erfreut über die große Zustimmung, die ihr Änderungsantrag zum Themenkomplex Kosten der Unterkunft am Mittwoch im Kreistag gefunden hat. Damit wird in absehbarer Zukunft eine verlässliche Grundlage für die Festsetzung angemessener Unterkunftskosten in der Stadt Göttingen zur Verfügung stehen.

„Wir haben von Anfang an eine solche Grundlage gefordert“, sagt Maria Gerl-Plein, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion “insofern sind wir froh, dass die Stadt, die weder einen Mietspiegel noch eine Mietdatenbank erstellen wollte, die Lage nun mit einem Gutachten klären will.“ Mit der Anwendung aller Spalten der Wohngeldtabelle plus 20 Euro plus weiterer 5 Euro pro Person der Bedarfsgemeinschaft sei der Landkreis bislang in Vorleistung getreten und liege damit beim Vergleich aller niedersächsischen Landkreise in der Mitte des Rahmens.

Gerhard Winter, sozialpolitischer Sprecher der CDU Fraktion, weist darauf hin, dass sowohl eine generelle Aufhebung von Mietpreisgrenzen für Familien mit Kindern als auch die formale Aussetzung sämtlicher entsprechender Prüfungen bis zur Vorlage des Gutachtens nicht mit dem Gesetz vereinbar sind. „Der erste Kreisrat, Herr Jürgens, hat in seiner Stellungnahme im Kreistagsplenum eindeutig ausgeführt, dass damit sowohl der Gleichheitsgrundsatz als auch die Finanzvereinbarungen verletzt würden und ein solches Vorgehen rechtwidrig wäre. Auch die SPD sollte das zur Kenntnis nehmen und endlich einsehen, dass Anpassungen des Gesetzes in Berlin und nicht vor Ort durch die Kommunen vorgenommen werden müssten.“

Sowohl Winter als auch Gerl-Plein betonen noch einmal, dass im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Einzelfallprüfung unzumutbare Härten berücksichtigt werden. Dabei würden sowohl finanzielle Gesichtspunkte wie hohe Umzugskosten, als auch andere Kriterien wie zum Beispiel eine bestehende Kinderbetreuung oder unzumutbare längere Schulwege der Kinder einbezogen. „Eine Riesenumzugswelle wird es nicht geben. Alle Fraktionen sind sich einig, dass bei sehr hohen Überschreitungen der Mietgrenzen eine neue Wohnung gesucht werden muss, zur Panikmache besteht jedoch kein Anlass“, versichern die beiden SprecherInnen.


Ein weiterer erfreulicher Aspekt sei, dass nunmehr nach dem Willen des Kreistages für EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II und SGB XII in der Miethöhe gleiche Regelungen gelten sollen.
mgp/wg

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