Gruppenvereinbarung

Nach intensiven Verhandlungen ist es auch für die kommende Wahlperiode des Kreistags gelungen, eine tragfähige Zusammenarbeit im Rahmen einer Mehrheitsgruppe zwischen SPD und GRÜNEN zu beschließen. In der Gruppenvereinbarung haben wir festgehalten, in welchen Bereichen wir konsequent gemeinsam zusammen arbeiten werden:

Allgemeines: 
1. Die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bilden für die Dauer der Wahlperiode 2021 - 2026 eine Gruppe.

2. Die Fraktionen werden sich über die Schwerpunkte ihrer Arbeit wechselseitig unterrichten, insbesondere über geplante Sachanträge, Resolutionen, andere Anträge sowie Pressemitteilungen. Nach Möglichkeit werden die Fraktionen eine gemeinsame Position vertreten. Pressemitteilungen, die nicht gemeinsame Anträge oder Anträge anderer Fraktionen des Kreistages betreffen, werden in eigener Verantwortung geschrieben. Der Gruppenpartner wird vorher davon unterrichtet.

3. Zur Abstimmung eines gemeinsamen Vorgehens bilden die Fraktionen einen Gruppenausschuss, der aus den Fraktionsvorsitzenden und dem Landrat besteht.

4. Der Gruppenausschuss tagt i.d.R. alle zwei Monate, ggf. unter Hinzuziehung von Fachpolitiker*innen.

5. Eine Gruppensitzung mit beiden Fraktionen findet mindestens einmal im Jahr statt.

6. In der Regel treffen sich die Abgeordneten der Gruppe mindestens 30 Minuten vor Beginn der Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der Fachausschüsse zur Information und Abstimmung über die Inhalte der Tagesordnung.

7. Die Kreishaushalte werden gemeinsam verabschiedet. Die in der Gruppenvereinbarung festgelegten Ziele stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. Vorrangiges Ziel ist es, ausgeglichene Haushalte zu beschließen.

8. Personalpolitische Entscheidungen werden im Konsens getroffen.

9. Der Gesellschaftsvertrag der WRG soll so geändert werden, dass 3 anstatt 2 Sitze für die Kreistagsabgeordneten im Aufsichtsrat zur Verfügung stehen. (§9 Abs.2e)

Die gesamte Gruppenvereinbarung kann hier nachgelesen werden. 

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