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25.10.06 Kreistagsfraktion: Keine höhere Einleitung von Salzlauge in die Werra

CDU / Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gruppe im Kreistag Göttingen


Keine höhere Einleitung von Salzlauge in die Werra!
Kreistagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen wenden sich gegen höhere Einleitung von Salzlauge durch Kali und Salz

Die Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen bittet in einem Dringlichkeitsantrag zum nächsten Kreistag am 1.11.06 den Landrat des Landkreises Göttingen, sich gemeinsam mit den Anrainerländern gegen die erhöhte Einleitung von Salzlauge in die Werra einzusetzen. „Die geplante und beantragte Rohrleitung der Firma K+S von dem Werk Neuhof/Ellers bei Fulda bis zum Werk in Philippsthal, mit der dort erfolgenden Einleitung in die Werra, ist nicht hinnehmbar!“, so die KA und Vorsitzende des Umweltausschusses Elke Baumgärtel (CDU). Die sich langsam erholende Werra bringt ihre Salz-Fracht weiter in die Weser und würde auch hier das Ökosystem empfindlich stören. Darum müssten die Verträge, auf deren Grundlage die Einleitung von „Kali und Salz“ vorgenommen wird, überprüft und dem heutigen Umweltrecht angepasst werden.
„Wir halten eine weitere Verbesserung der Wasserqualität für notwendig, keinesfalls können wir eine Verschlechterung akzeptieren“, sagt Maria Gerl-Plein, Fraktionsvorsitzende der Grünen Fraktion.

Anhang: Antrag




Antragstext


Einleitung von Salzlauge durch „Kali und Salz“ stoppen!
Dringlicher Antrag zur Tagesordnung des Kreisausschusses am 30.10.06 und des Kreistages am 01.11.06


Sehr geehrter Herr Schermann,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Kreisausschusses am 30.10.06 und des Kreistages am 01.11.06:

Der Kreisausschuss möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag des Landkreises Göttingen bittet den Landrat, einer geplanten Einleitung von salzhaltigem Abwasser aus dem Kaliwerk Neuhof-Ellers in die Werra zu widersprechen und gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und den Anrainerländern Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Bremen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von der Umwelt abzuwehren.

Durch die geplante Salzfracht bzw. Einleitung der Salze werden die Fauna und Flora, hier im Besonderen die Süßwasserfische, erneut geschädigt und die Erfolge des Umweltschutzes aus den Vorjahren gefährdet.

Der Vertrag aus dem Jahr 1992, auf dessen Grundlage die Einleitung von „Kali und Salz“ vorgenommen wird, muss überprüft und dem heutigen Umweltrecht angepasst werden.


Begründung: Erfolgt mündlich!



Gez. Elke Baumgärtel Gez. Maria Gerl-Plein


Pressemitteilung vom 25.10.2006

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