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Seit November 2011 sind die GRÜNEN mit Ingeborg Rippen auch im Ortsrat Herberhausen vertreten.
Eines ihrer Wahlziele ist die stärkere Einbindung der Herberhäuser Bürger in die Kommunalpolitik vor Ort. Um diese und andere Versprechen einzulösen, treffen sich die GRÜNEN und interessierte Bürger/Innen in der Dorfschänke Herberhausen, um über politische Themen sowie Wünsche und Anregungen zu beraten. Bürgerinnen und Bürger in Herberhausen, die mitdiskutieren möchten, sind herzlich eingeladen.
Termine können telefonisch erfragt werden bei: Ingeborg Rippen, Mitglied im Ortsrat Herberhausen, Tel: 0551 - 20529071
Der Ortsrat beschließt einstimmig:
Der Ortsrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Spielplatz
am Neubaugebiet nicht realisieren will.
Durch die Wahlentscheidung der Herberhäuser Bürger/innen sind die GRÜNEN im Ortsrat vertreten. Wir danken unseren Wähler/innen für ihr Vertrauen!
Als erste Aktion in diesem Jahr möchten wir zu einer Ortsbegehung einladen. Interessierte treffen sich
am Sonnabend, 28. April, um 10:30 Uhr an der Feuerwehr.
Mehr »28.11.2011
1. Wie ist die Vergabe der Obstbäume am Feldweg nördlich der Neubaugebietes Am Lutterberggeregelt (Pflege und Ernte)?
2. Ist im Terminplan des Ortsrates für das Jahr 2012 eine Ortsbegehung
vorgesehen? Dem Plan ist dies so nicht zu entnehmen.
Ich bitte die Fragen bei der nächsten Sitzung zu beantworten.
Ingeborg Rippen
Anfrage des Ortsrates Herberhausen und somit aller dort vertretenen Fraktionen:
Kein Kinderspielplatz für 50 Kinder im Neubaugebiet Herberhausen?
Vorbemerkung
Für Herberhausen wurden wegen der gesunkenen Zahl von Familien mit Kindern um 2007 die Baugebiete Am Lutterberg 1 und 2 ausgewiesen, „um kurzfristig insbesondere jungen Familien preisgünstige Baugebiete (…) anbieten zu können.“ (Bebauungsplan Am Lutterberg 2). In der neu entwickelten Siedlung mit 33 Familien sind aktuell etwa 50 Kinder beheimatet.
Die Anfragen werden wie folgt beantwortet:
l. Anfrage des Ortsrates Herberhausen zum Thema Kinderspielplatz
Fragen 1 bis 4
Mit der Aufhebung des Spielplatzgesetzes am 13.12.2008 sind die gesetzlichen Grundlagen,
die zur Errichtung von Kinderspielplätzen unter Beachtung des vorgegebenen Radius von
400m verpflichteten, entfallen.
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