08.04.2011 Ratsfraktion: GRÜNE bezweifeln weiterhin Gültigkeit des Konzessionsvertrages

Die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beharrt auf ihrer Rechtsauffassung, dass der zwischen der Stadt Göttingen und der EON Mitte AG abgeschlossene Konzessionsvertrag nichtig ist. Sie folgt damit ausdrücklich nicht der von Oberbürgermeister Wolfgang Meyer in der Ratssitzung am 8.4.2011 geäußerten juristischen Einschätzung. Meyer hatte erklärt das Landesinnenministerium habe ihm mündlich mitgeteilt, es sehe keinen Handlungsbedarf. Er selbst gehe weiterhin von der Gültigkeit des Vertrages aus. Dazu die energiepolitische Sprecherin der Fraktion, Sabine Morgenroth: „Die Landeskartellbehörde im Wirtschaftsministerium hat in ihrem Schreiben an unsere Fraktion nachvollziehbar begründet, warum der Verzicht auf eine wettbewerbliche Ausschreibung im Jahr 2001 die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat. Bislang hat das Innenministerium noch mit keinem Wort dazu Stellung genommen, warum es dieser Rechtsauffassung aus dem Wirtschaftsministerium nicht folgen will“. Morgenroth kündigt an, dass die Landtagsfraktion der Grünen zur Klärung dieser Rechtsfrage eine offizielle Anfrage im Landtag stellen wird.

„Wir sägen so hartnäckig an diesem Konzessionsvertrag, weil wir nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2021 warten wollen bis der Atomkonzern EON den Zugriff auf unsere Stromnetze verliert und die rechtlichen Rahmenbedingungen eine schnellere Energiewende möglich machen.“ Mit Spannung erwartet Morgenroth daher auch die Entscheidung der Bundeskartellbehörde im Verfahren gegen die EON Mitte AG im Zusammenhang mit der Gründung der EAM gGmbH. „Ich gehe davon aus, dass EON gleich in mehrfacher Hinsicht gegen Kartellrecht verstoßen hat, um sich die Kommunen bei den Verhandlungen über die Verlängerung von Konzessionsverträgen systematisch gewogen zu machen.“

Kontakt:
Sabine Morgenroth, energiepolitische Sprecherin, Tel.: 0551-796602 (d.), Mobil: 0551-47888 (p.)

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