Antrag der Stadtratsfraktion: Die Stadthalle in eine zukunftsfähige Tagungs- und Konzerthalle umwandeln

11.11.13 –

Der Ausschuss möge dem Rat zum Beschluss vorlegen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Hinblick auf den absehbaren zukünftigen Bedarf von mittelgroßen Veranstal-tungen (seien es Kongresse, Messen, moderne Musik-Events oder auch klassische Konzerte) ein Gesamtkonzept für einen mit der Stadthalle größenordnungsmäßig vergleichbaren Hallenkomplex zu erarbeiten.

Vorgaben für die Erstellung des Konzepts:

  1. Die Halle sollte ein Fassungsvermögen von 1000 Sitzplätzen/ 2000 unbestuhlten Plätzen aufweisen.
  2. Erläuterung der baulichen Bedingungen, die für die Nutzung der Halle in allen o.g. Funktionen nötig sind.
  3. Berechnung der Investitionskosten sowie der Betriebskosten und Erläuterung von Möglichkeiten zur Maximierung der Erträge.

Hierzu ist auf externen Sachverstand zurückzugreifen, sowohl im Hinblick auf Architektur als auch hinsichtlich des Veranstaltungsmanagements. Die Erfahrungen und Einschätzungen von lokalen/regionalen Veranstaltern und Tagungsorganisatoren sind zu erfragen und dienen als Grundlage der Planungen.

Vorgehen für die Erstellung des Konzepts:

1. Es ist anschließend darzustellen, ob und unter welchen Umständen und unter welchen Aufwendungen (Sanierung und Neu- bzw. Umbau) das Konzept am vorhandenen Standort der Stadthalle (auch unter Rückgriff auf freie Flächen und stadteigene Gebäude) mit der bestehenden Halle umzusetzen wäre.

2. Zum Vergleich ist ein Neubau am jetzigen Standort (an selber oder benachbarter Stelle) und an einem anderen Standort (z.B. Lokhalle) heranzuziehen. Dabei beinhalten alle Konzepte vergleichbare Aussagen zum

a. Betriebs- und Nutzungskonzept,

b. Sanierungskonzept und möglicher baulicher Erweiterung,

c. Energiekonzept,

d. Stadträumlichen Entwicklungskonzept (Baukonzept, Freiflächenkonzept, Erschließungskonzept, Parkplatzkonzept).

3. Die Planungsszenarien und finanziellen Grobkalkulationen sind so anzustellen, dass eine einfache Vergleichbarkeit in allen genannten Kategorien gewährleistet ist. Es sind zwei Fachbüros zur jeweils unabhängigen Begutachtung vorzulegen. Die Ergebnisse der Begutachtung sind unbearbeitet den Ratsgremien vorzulegen.

4. Abschließend ist zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen "die Stadthalle Göttingen als Standort für eine moderne Veranstaltungshalle erhalten und saniert" wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Notfallplanung aufzulegen, die darstellt wie bei einer eventuellem Ausfall der Stadthalle zumindest temporär auf andere Räumlichkeiten behelfsmäßig zurück gegriffen werden soll.

Begründung:

 

Der Beschlussvorschlag vom 16.10.2013 bzgl. der „ukunft der Stadthalle/Prüfung eines Hallenneu-baus an der Lokhalle". Legt Zahlen für die Möglichkeiten

1. Nachhaltige Sanierung der Stadthalle,

2. Abriss der Stadthalle und Neubau am alten Standort und

3. Abriss der Halle und Hallenneubau an der Lokhalle vor.

Die Prüfung dieser drei Möglichkeiten mündet in den Beschlussvorschlag, dass die Stadthalle für rund 7,1 Mio. Euro saniert werden sollte.

Unserer Ansicht nach greift die Untersuchung, die kosten- und standortbezogen argumentiert, zu kurz, da die Frage nach der Funktionalität der Halle kaum Berücksichtigung findet. Eine umfassende Beantwortung der Frage ist jedoch zentral und Basis jeder weiteren Planung.

Durch eine umfangreiche Sanierung der Stadthalle wird ihre Funktionalität, die sich derzeit aufgrund fehlender Nebenräume überwiegend im Segment der Event- und Konzerthalle bewegt, nicht in Richtung moderner Tagungsräume erweitert. Weiterhin ungeprüft ist die Möglichkeit der Refinanzierung durch Angebotserweiterung (Vermietung von Tagungsräumen).

Unser Ziel ist die Realisierung einer Stadthalle, die Bedürfnisse einer Universitäts- und Wissen-schaftsstadt umfassend erfüllt und auch als konzertante Halle genutzt werden kann.

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