
04.05.16 –
Die Bundestagsabgeordneten Thomas Oppermann (SPD) und Fritz Güntzler (CDU) setzen sich weiterhin für die gefährliche Technologie des Frackings ein. Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat kürzlich einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik in den Bundestag eingereicht. Bei einer namentlichen Abstimmung haben diese beiden ortsansässigen Politiker diesen Änderungsantrag abgelehnt – einen Antrag, der Schutz vor den erheblichen Risiken für Umwelt und Gesundheit bringen sollte. „Dazu gehören unter anderem Verunreinigungen des Grundwassers, seismische Erschütterungen und die ungeklärte Frage der Entsorgung giftigen Lagerstättenwassers. Erhöhte Krebsraten in Erdöl- und Erdgasfördergebieten stehen im Verdacht, durch die Rohstoffförderung ausgelöst worden zu sein. Daher ist die Förderung von Erdgas und Erdöl mittels Fracking wegen der Gefahren für Gesundheit und Umwelt abzulehnen“, so der Grüne Antrag. Neben den schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, befördert die zusätzliche Gewinnung von Erdgas und Erdöl den Klimawandel. Daher ist Fracking ein umwelt-, energie- und klimapolitischer Irrweg. Thomas Oppermann (SPD) wie Fritz Güntzler (CDU) haben sich durch ihre Entscheidung in ein umweltpolitisches und gesundheitspolitisches Abseits begeben. Dies sollte zukünftig nicht belohnt werden.
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