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Mehr Freiheit für Kommunen bei Bezahlkarte für Geflüchtete

15.04.25 –

Der Göttinger Kreisverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützt Forderungen nach mehr Freiheiten für die Kommunen bei der Ausgestaltung der Bezahlkarte für Geflüchtete. Bereits Anfang des Jahres hatte der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Belit Onay, mehr Handlungsspielraum für die Kommunen gefordert. Die Göttinger Grünen unterstützen Onays Vorschlag ausdrücklich.

Dirk-Claas Ulrich, Sprecher des Grünen Kreisverbandes kritisiert: „Das Regelkorsett für die Ausgestaltung der Bezahlkarte ist zu eng. Bargeldobergrenze sind kontraproduktiv und bevormundend. Kommunen mit ihrer Erfahrung wissen selbst am besten, wie Verwaltung in Praxis funktioniert. Belit Onay hat recht und Hannover mit einer flexibel gestalteten Karte in den letzten Jahren gute Erfahrung gemacht. Und das heißt, weniger Verwaltungsaufwand, weniger Kosten und dies bei gleichzeitig mehr Teilhabe für Geflüchtete,“ so Ulrich.

Ganz grundsätzlich gilt in dieser Debatte nach Ulrich aber folgendes: „Die Bezahlkarte löst keine Probleme, sondern schafft nur Neue. Außerdem sind die migrationspolitischen Erwartungen an diese Karte vollkommen überzogen. Es ist falsch, dass das Land Niedersachsen die Kommunen zu Laboratorien der Migrationskontrolle und der Diskriminierung von Leistungsberechtigten machen will,“ so das klare Urteil der Grünen in Göttingen.

 

Kontext:

Eine flexibel ausgestaltete Bezahlkarte ist den GRÜNEN Göttingen zufolge durchaus sinnvoll, um Geflüchteten bargeldloses Bezahlen in Geschäften zu ermöglichen, wie dies etwa auch die im Jahr  2023 in der Region Hannover etablierte SocialCard ermöglicht hat. Seit Ende 2024 sind die Kommunen in Niedersachsen jedoch verpflichtet, eine Bezahlkarte nach den Vorgaben des Landes einzuführen. Diese sind allerdings deutlich strenger und zehren aus Sicht der GRÜNEN nahezu alle Effizienzpotentiale durch die Digitalisierung wieder auf.

Die GRÜNEN Göttingen verweisen zudem auf mehrere Urteile von Sozialgerichten bundesweit, die die Anwendung der Bezahlkarte als unrechtmäßig einstufen, da harte Pauschalregelungen die Einzelfallgerechtigkeit auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gefährdeten. 

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