12.08.25 –
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Göttingen fordert von der Stadtverwaltung schnelle und wirksame Sofortmaßnahmen zum Schutz vor Hitze – noch in diesem Sommer. Gleichzeitig setzen sich die Grünen dafür ein, dass auch langfristig die Umsetzung des Hitzeaktionsplans finanziell gesichert wird.
Julian Arends, Mediziner und Ratsherr der Grünen betont:
„Wir brauchen kurzfristige Hitzeschutzmaßnahmen schon jetzt, sodass auch die heißen sommerlichen Tage nicht zur Gesundheitsgefahr werden. Die direkte Verbindung zwischen Hitzetagen und hitzebedingten Krankenhausbehandlungen ist unbestritten. Dazu gehören auch die Öffnung kühler öffentlicher Räume, zusätzliche Trinkwasserangebote und temporäre Beschattung an Hitze-Hotspots. Diese Maßnahmen sind niederschwellig und könnten mit relativ geringen Kosten umgesetzt werden.“
Heike Hauk, Vorsitzende im Umweltausschuss kritisiert:
„Dass CDU, SPD und FDP Gelder für Klimaanpassung ab 2027 komplett aus dem Haushalt gestrichen haben, ist unverantwortlich und entzieht einem wirksamen Hitzeaktionsplan die finanzielle Grundlage. Das ist ein Rückschlag im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels und muss dringend rückgängig gemacht werden. Wir fordern, Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm III gezielt für Hitzeschutzmaßnahmen einzusetzen.“
Arends abschließend:
„Ein Hitzeaktionsplan, der nicht mit investiven Mitteln für städtebauliche Maßnahmen, wie z.B. Begrünung oder Entsiegelung hinterlegt ist, kann langfristig kaum Wirkung entfalten. Als Grüne setzen wir uns dafür ein, kurzfristig und langfristig den Schutz der Gesundheit unserer Stadtbevölkerung sicherzustellen.“
Ergänzend hier wichtige Infos vom Deutschen Mieterbund (DMB) zu Hitze in der Wohnung:
Unerträgliche Sommerhitze in Mietwohnungen – etwa über 30 °C auch nachts – kann Mietminderung, fristlose Kündigung oder Schadensersatz rechtfertigen, wenn normales Wohnen unmöglich wird. Vermieter*innen müssen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz sicherstellen, etwa durch Außenjalousien, deren Art sie selbst bestimmen. Mieter*innen dürfen keine Sonnenschutzanlagen ohne Zustimmung anbringen; diese ist jedoch meist zu erteilen, besonders bei farblich angepassten Markisen, die das Hausbild kaum beeinträchtigen.
Eigene Zusammenfassung (ohne Gewähr), genaueres findest du im Artikel des DMB.
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