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Vorgehen wirft Fragen auf

Abschiebung nach Malawi

08.08.25 –

Die Abschiebung einer Frau aus dem Landkreis Göttingen nach Malawi am vergangenen Montag wirft bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in Göttingen Fragen auf. Die betroffene Frau, Yacinta P., hatte seit 2016 im Landkreis Göttingen gelebt. Die Umstände der Abschiebung werfen aus Sicht des Grünen Kreisvorstands Fragen auf. „Das Vorgehen, wie es uns bekannt geworden ist, ist aus unserer Sicht nicht mit einem menschlich vertretbaren Umgang in solchen sensiblen Fällen vereinbar“, erklärt Lino Klevesath, Mitglied des Grünen Kreisverbands Göttingen. Nach mehr als acht Jahren hätte es womöglich andere Ermessenspielräume der Ausländerbehörde geben können.

Auf Nachfrage bei der Verwaltung hatte die Grüne Kreistagsabgeordnete Ute Haferburg erfahren, dass die rechtlichen Grundlagen für eine Abschiebung eingehalten worden seien. Sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht hatten die Voraussetzung für eine Abschiebung bestätigt. „Unabhängig davon, wie man die komplexe aufenthaltsrechtliche Lage im Detail bewertet – wenn ein Mensch über acht Jahre in Deutschland lebt, müssen Maßstäbe wie Transparenz und vor allem Menschlichkeit in den Mittelpunkt gestellt werden."

Klevesath und Haferburg nehmen weiter Bezug auf das Statement der Landtagsabgeordneten Marie Kollenrott, in dem sie ihre Einschätzung teilen, die darauf verwies, dass Menschen ohne ihren Rechtsbeistand aus ihrem langjährigen Lebensmittelpunkt herausgerissen werden. „Wir teilen die Einschätzung unserer Landtagsabgeordneten Marie Kollenrott: Solche Einschnitte in das Leben eines Menschen bedürfen besonderer Sorgfalt, Mitgefühl und Rechtsverständlichkeit."

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