Sozialgerichtsbarkeit in Göttingen

GRÜNE Fraktion begrüßt Entschließungsantrag der rot-grünen Landeskoalition

23.06.15 –

GRÜNE Fraktion begrüßt Entschließungsantrag der rot-grünen Landeskoalition

„Göttingen bekommt ein Sozialgericht – nicht an sieben Tagen in der Woche, sondern bedarfsorientiert und bürgerInnennah. So, wie wir es in unserem Änderungsantrag im Rat am 12.06. gefordert haben," begrüßt Rolf Becker, Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Rat der Stadt Göttingen den Entschließungsantrag der rotgrünen Landeskoalition „Bürgernahe Justiz in Zeiten des demografischen Wandels – Modellprojekt Südniedersachsen."

Dieser sieht vor, dass Südniedersachsen im Rahmen eines Modellprojekts Sozialgerichtstage bekommt, an denen die „Göttinger Fälle" – und damit etwa 60 % der Verfahren des Sozialgerichts Hildesheim – verhandelt werden. Damit dürften die Tage, an denen alle Beteiligten von Göttingen nach Hildesheim fahren, bald der Geschichte angehören. Der Entschließungsantrag sieht neben Verhandlungen in Göttingen auch eine vollumfängliche Anlaufstelle einschließlich einer Rechtsantragsstelle vor. „Ein echter Fortschritt, gerade für Menschen in den schwierigen Lebenslagen, wie mobilitätseingeschränkte Schwerbehinderte, Rentenversicherungs- und SGB II-Fälle," ist sich Becker sicher. Bewährt sich das Modellprojekt, soll es niedersachsenweit ausgedehnt werden.

Ein zentraler Punkt des rot-grünen Koalitionsvertrags für Niedersachsen ist damit umgesetzt: „Überall im Land sollen die Bürgerinnen und Bürger einen effektiven Zugang zur Justiz in erreichbarer Nähe haben. Die rot-grüne Koalition bekennt sich zu einer dauerhaften Verankerung der Justiz in der Fläche." (Seite 76)

Kontakt:

Rolf Becker, Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Rat der Stadt Göttingen, beckernives@remove-this.web.de

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