GRÜNE kritisieren aktuelle Gutscheinpraxis der Verwaltung

„Wenn die Verwaltung Nachzahlungen an EmpfängerInnen von Leistungen nach den AsylbLG ohne zwingenden Grund in Form von Gutscheinen auszahlt, weckt dies bei uns ernsthafte Zweifel, ob sie es mit ihrem Willen zum Ausstieg aus dem praktizierten Gutscheinsystem wirklich ernst meint.“ Anlass für diese Kritik des integrationspolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat, Mehmet Tugcu, an Göttingens Sozialdezernentin Schlapeit-Beck ist ein offener Brief der Göttinger utscheingruppe. Die Aktiven kritisieren die aktuelle Gutscheinpraxis und im Speziellen die Auszahlung von Nachzahlungen in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012 in Form von Gutscheinen. „Der uns vorliegende Schriftwechsel zwischen der Kreisverwaltung und dem Landesinnenministerium belegt, dass die Landesregierung keinen zwingenden Grund sieht, die Nachzahlungen in Form von Gutscheinen auszuzahlen. Mit ihrem beharrlichen Festhalten an der Auszahlung von Leistungen in Form von Gutscheinen ignoriert die Verwaltung den Willen des Rates (u.a. Ratsbeschluss vom 13.7.2012) und lässt jegliche politische Sensibilität vermissen, zumal auch der Landkreis die Nachzahlungen in Form von Bargeld leistet.“

22.11.12 –

GRÜNE kritisieren aktuelle Gutscheinpraxis der Verwaltung


„Wenn die Verwaltung Nachzahlungen an EmpfängerInnen von Leistungen nach den AsylbLG ohne zwingenden Grund in Form von Gutscheinen auszahlt, weckt dies bei uns ernsthafte Zweifel, ob sie es mit ihrem Willen zum Ausstieg aus dem praktizierten Gutscheinsystem wirklich ernst meint.“ Anlass für diese Kritik des integrationspolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat, Mehmet Tugcu, an Göttingens Sozialdezernentin Schlapeit-Beck ist ein offener Brief der Göttinger Gutscheingruppe. Die Aktiven kritisieren die aktuelle Gutscheinpraxis und im Speziellen die Auszahlung von Nachzahlungen in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012 in Form von Gutscheinen. „Der uns vorliegende Schriftwechsel zwischen der Kreisverwaltung und dem Landesinnenministerium belegt, dass die Landesregierung keinen zwingenden Grund sieht, die Nachzahlungen in Form von Gutscheinen auszuzahlen. Mit ihrem beharrlichen Festhalten an der Auszahlung von Leistungen in Form von Gutscheinen ignoriert die Verwaltung den Willen des Rates (u.a. Ratsbeschluss vom 13.7.2012) und lässt jegliche politische Sensibilität vermissen, zumal auch der Landkreis die Nachzahlungen in Form von Bargeld leistet.“


Anlass für das Schreiben der Gutscheingruppe ist die gerichtliche Klage einer Leistungsbezieherin, die die Auszahlung der Nachzahlungen in Bargeld fordert. „Spätestens angesichts dieser Klage sollte die Verwaltung, statt sich ernsthaft auf diesen Prozess einzulassen, ihre Auszahlungspraxis grundsätzlich in Frage stellen“, so Tugcu. Die Ratsmitglieder der GRÜNEN verlassen sich bislang darauf, dass die Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten, Bargeld auszuzahlen juristisch sorgfältig prüft und nur deshalb an der Gutscheinpraxis festhält, weil die Gesetze und Vorgaben der Landesregierung der Stadtverwaltung wirklich keine andere Möglichkeit lassen. „Unser Vertrauen wird durch die aktuelle Klage leider ernsthaft auf die Probe gestellt.“


Die GRÜNEN werden daher im Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung am 10.12.2012 einen Antrag stellen in dem die Verwaltung aufgefordert wird, zur aktuellen Praxis der Leistungsgewährung Stellung zu beziehen, zumindest die durch das Urteil vom 18.7. begründeten Nachzahlungen in Form von Bargeld vorzunehmen und entsprechende Gerichtsverfahren im Sinne der LeistungsempfängerInnen zu beenden.

Kontakt:
Mehmet Tugcu, integrationspolitischer Sprecher, Mobil: 0176-22239949

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