08.03.13 –
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Göttinger Stadtrat begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Stichwahl im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz NKomVG. „Der Verzicht auf einen zweiten Wahlgang erzwingt geradezu unnötige Taktierereien, bevorteilt KandidatInnen der großen Parteien und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass am Ende Personen gewählt werden, die nicht die Mehrheit der WählerInnen hinter sich haben“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Rolf Becker. Er erinnert daran, dass dieser Fall bei der letzten Landratswahl in Göttingen um ein Haar eingetreten wäre, nicht zuletzt weil die GRÜNEN sich entschieden hatten, keine Wahlempfehlung auszusprechen sondern mit Christel Wemheuer eine eigene Kandidatin ins Rennen zu schicken. Erst die Stichwahl ermöglicht es allen Parteien, sich im ersten Wahlgang mit eigenen KandidatInnen zu profilieren, und gerade kleinere Parteien werden von dieser Gesetzesänderung profitieren.
„Ich bin mir sicher, dass damit auch die nächste OB-Wahl deutlich bunter, spannender und letztlich auch ein Stück weit demokratischer wird“, ist sich Becker sicher.
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