25.05.21 –
Eine Hommage zum Geburtstag des Grundgesetzes
72 Jahre jung ist unsere Verfassung – das Grundgesetz. Am 23. Mai 1949 unterzeichnet, haben die Frauen und Männer des Parlamentarischen Rates ein Erfolgskonzept in die Welt gesetzt, das seitdem oft Pate steht für Verfassungen weltweit. Menschenverachtende, zerstörerische Handlungen gingen der Geburt dieser innovativen Spielregeln unserer Gesellschaft voraus. Schon der Auftakt in Artikel 1 GG verspricht Großes. Der Mensch mit seiner Würde steht an erster Stelle und das Streben aller muss sein: Menschenrechte schützen, den Frieden und die Gerechtigkeit in der Welt mehren.
Der Parlamentarische Rat hat mit dem Grundgesetz eine Utopie geboren. Diese Verfassung ermöglicht unter ihrem Dach eine Gesellschaft, die alle Menschen auf den Säulen der Würde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität in ihren Verletzlichkeiten schützt. Und an dieser Utopie bauen wir jeden Tag gemeinsam weiter.
Cornelius Hantscher, vom Stadtvorstand der Grünen kommentiert: „Der Charakter eines Provisoriums ist die große Stärke des Grundgesetzes als Verfassung Deutschlands. Es wurde seit 1949 62-mal geändert und ist trotzdem in seiner humanistischen Ausrichtung stabil geblieben. Und es sind weitere Anpassungen notwendig. Die Kinderrechte müssen endlich aufgenommen, in Artikel 3 der Begriff Rasse gestrichen und sexuelle Orientierung ergänzt werden. Das Grundgesetz lädt ein, sich intensiv mit unseren gesellschaftlichen und politischen Spielregeln zu beschäftigen. Das macht es so wunderbar lebendig, partizipativ und aktuell.“
Ute Reichmann, vom Stadtvorstand ergänzt: „Unser Grundgesetz ist auch während der Pandemie ein starkes Fundament. Aber es muss aktiv gelebt werden. Gerade in Krisensituationen müssen die Staatsgewalten in ihrer Balance zueinander immer wieder austariert werden. Gerichte prüfen Schnellverordnungen der Exekutive. Bei der Legislative ringen die verschiedenen demokratischen Akteure intensiv miteinander, um den richtigen Weg aus der Krise zu finden. Doch auch wir Bürger:innen sind direkt angesprochen.
Das Grundgesetz garantiert Meinungsfreiheit. Damit schützt es sogar die wenigen Unverbesserlichen, die der Verfassung trotzen und eine menschenfeindliche, rassistische Neuordnung anstreben. Sie dürfen als Minderheit der ewig Gestrigen im gemeinsamen, demokratischen Haus selbst ihren Hass äußern. Daraus ergibt sich für uns die tägliche Verpflichtung, für unsere Demokratie jederzeit aktiv einzustehen.“
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