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Einführung wird eng begleitet

Sozialausschuss beschließt umfangreichen Prüfauftrag zur Bezahlkarte

11.12.25 – von Grüne und GöLinke im Rat der Stadt

Mit 6 zu 3 Stimmen hat der Sozialausschuss am 09.12.2025 einen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Wähler*innengemeinschaft Göttinger Linke zur vorgeschriebenen Einführung der landesweiten Bezahlkarte angenommen. Der Beschluss verpflichtet die Verwaltung zu einem umfassenden, fortlaufenden Prüf- und Bewertungsverfahren, das den Umsetzungsprozess in Göttingen eng begleitet und in allen relevanten Bereichen überprüft.

„Der Beschluss bedeutet: Die Einführung der Bezahlkarte in Göttingen findet nicht blind statt, sondern unter klarer politischer Steuerung“, erklärt Cornelius Hantscher, Grünes Mitglied im Sozialausschuss. „Der Prüfauftrag ist weitreichend, deutlich weiterreichender, als in der Debatte offenbar wahrgenommen wurde.“

Der Ausschuss hat festgelegt, dass alle zentralen Elemente der Einführung kontinuierlich zu prüfen, fachlich zu bewerten und regelmäßig im Sozialausschuss zu beraten sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Basiskonten und Zugänge zum regulären Zahlungsverkehr: Die Verwaltung wird verpflichtet, aktiv mit örtlichen Banken zusammenzuarbeiten, um den bestehenden Rechtsanspruch auf ein Basiskonto endlich praktisch umzusetzen. Dies ist die zentrale Voraussetzung, um Ausgrenzung und Abhängigkeiten zu vermeiden.
  • Ermessensregelungen für Bargeldzugänge und Härtefälle: Der Ausschuss verlangt nachvollziehbare Kriterien, schnelle Verfahren und eine faire Anwendung im Sinne sozialer Teilhabe.
  • Whitelist-Governance und standardisierte SEPA-Pakete: Um unnötige Einzelfallentscheidungen zu vermeiden, muss die Verwaltung ein strukturiertes System zur Freischaltung von Miet-, Energie-, Bildungs- und Vereinszahlungen entwickeln.
  • Laufende Berichte an den Ausschuss: Der Ausschuss erwartet monatliche Berichte, die Kennzahlen zu Bargelderhöhungen, Whitelist-Anträgen, Zahlungsausfällen, Supportbedarf und weiteren Belastungsfaktoren enthalten.
  • Datenschutz und Beschäftigtenschutz: Die Verwaltung hat eine Datenschutzfolgenprüfung vorzulegen und sicherzustellen, dass Beschäftigte nur gesetzlich notwendige Daten verarbeiten. Dies ist ein eigener Prüfbereich, aber nicht der einzige oder vorrangige.

„Viele der praktischen Herausforderungen sind noch völlig ungeklärt von Bargeldbedarfen über technische Abläufe bis hin zur Frage, wie Miete, Vereinsgebühren oder Klassenkassen problemlos bezahlt werden können“, betont Nornia Marcinkiewicz, für die Wähler*innengemeinschaft Göttinger Linke im Sozialausschuss. „Der Ausschuss hat entschieden, dass all das nicht einfach im Vollzug geklärt wird, sondern politisch begleitet und transparent bewertet werden muss.“

Hantscher ergänzt:
„Dieser Beschluss bedeutet keine Verzögerung, aber sehr wohl klare Erwartungen. Die Verwaltung ist nun verpflichtet, alle Prüfbereiche vollständig zu bearbeiten und dem Ausschuss regelmäßig vorzulegen. Nur so kann eine sozial verträgliche und praxistaugliche Umsetzung gelingen.“

Mit dem heutigen Votum ist klar. In Göttingen wird die Bezahlkarte nicht lediglich umgesetzt, sie wird politisch gesteuert und fachlich geprüft. Das ist ein deutlicher Unterschied zur bisher angenommenen Praxis und ein wichtiger Schritt, um die Einführung sozial gerecht, rechtssicher und handhabbar zu gestalten.

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