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Rechtanspruch auf Konto für Geflüchtete

Langjährige GRÜNE Forderung endlich umgesetzt

07.03.16 –

Langjährige GRÜNE Forderung endlich umgesetzt

„Endlich erhalten Geflüchtete flächendeckend einen Rechtsanspruch auf ein eigenes Konto“, so Mehmet Tugcu, integrationspolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Rat der Stadt Göttingen. In Göttingen ist dieses bisher nur in zwei Filialen der Sparkasse möglich. Damit ist nun flächendeckend umgesetzt, was die GRÜNEN schon lange fordern.

Tugcu: „Die Göttinger Regelung ist aus der Not geboren. Lieber wäre uns von Anfang an die Lösung gewesen, die es jetzt gibt.“ Mit dem Beschluss des Bundestags am 22. Februar zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen dürfen nun alle Bürgerinnen und Bürgern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ein Konto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das beinhaltet auch den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für Zufluchtsuchende und Geduldete.

Tugcu betont, wie wichtig ein Konto ist: „Ohne ein eigenes Konto ist einen Teilnahme am sozialen und am wirtschaftlichen Leben kaum möglich. Es bedeutet: monatliches Schlange stehen an der Geldausgabe, schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Ausschluss aus dem modernen Leben, weil so bspw. Mobilfunkverträge nicht geschlossen werden können.”

Bisher galt, dass bei Kontoeröffnung ein amtliches Identitätspapier mit Lichtbild vorgelegt werden musste. Dieser Auflage konnten Geflüchtete und Geduldete nicht nachkommen. Denn ihre Duldung wurde nicht als amtliches Identitätspapier akzeptiert – dabei ist es für Geduldete genau das. Ein eigenes Konto blieb ihnen damit verwehrt.

Kontakt:

Mehmet Tugcu, integrationspolitischer Sprecher der Fraktion,  mtugcu72@web.de

 

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