24.01.13 –
Modellversuch zu Tempo 30 in Göttingen
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den zuständigen Behörden des Landes Niedersachsen und des Bundes aufzunehmen mit dem Ziel, in Göttingen einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch für mittelgroße Städte zur flächendeckenden Einführung der Regelgeschwindigkeit Tempo 30 in der geschlossenen Ortschaft durchzuführen.
Begründung:
Die flächendeckende Einführung der Regelgeschwindigkeit Tempo 30 hat viele Vorteile:
Prävention schwerer Unfälle. --- Verminderung umwelt- und gesundheitsschädlicher Ruß-, Feinstaub und NOx-Emissionen sowie des Straßenlärms. --- Geringerer Kraftstoff- und Energieverbrauch sowohl des Einzelfahrzeugs als auch der Flotte. --- Beitrag zum Klimaschutz durch Absenkung klimaschädlicher CO2-Emissionen. --- Zusätzliche Konkurrenzvorteile für umweltverträgliche Alternativen zum Auto (Bus, Fahrrad u.a.). --- Türöffner für schnellere Verbreitung umweltverträglicher Elektromobilität. --- Geringere Straßenbreiten schaffen neue Räume für mehr Lebensqualität. --- Geringe Kosten.
Wir gehen davon aus, dass mit keiner anderen Maßnahme die Ziele des Klimaschutzes (CO2), der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes (Unfallpersonenschäden, Feinstaub, Lärm, Stickoxide u.a.) mit vergleichbar geringem Finanzaufwand und ähnlich hoher Geschwindigkeit und Effizienz umzusetzen sind, wie mit der Senkung der Regelgeschwindigkeit auf TEMPO 30. Zwar reicht der UnterstützerInnenkreis für die allgemeine Forderung nach flächendeckender Einführung der Regelgeschwindigkeit TEMPO 30 mittlerweile von Umweltverbänden (VCD, BUND u.a.) über die Bundestagsfraktion der SPD bis zum Sachverständigenrat für Umweltfragen. Trotzdem sind die zahlreichen positiven Wirkungen und ihr komplexes Ineinandergreifen argumentativ angreifbar, weil die Folgen einer solchen Maßnahme für eine Stadt der Größenordnung Göttingens bisher wissenschaftlich im Zusammenhang nicht untersucht wurden. Da wir von den positiven Effekten dieser Maßnahme überzeugt sind und auch andere Städte an den Ergebnissen des Modellversuchs sicherlich Interesse haben, möchten wir die Verwaltung beauftragen, die notwendigen Verhandlungen aufzunehmen. Wir erinnern daran, dass die Verwaltung vom Rat bereits in den Jahren 1991 und 2005 in ähnlicher Weise beauftragt wurde, damals vorrangig unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit.
Anhang: Positionspapier „Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit“ der Fraktion vom Dezember 2012
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