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Ratsanfrage (14.06.2013) Veröffentlichung und Inhalt des GEWOS-Gutachtens

06.06.13 –

Für das Frühjahr 2013 hat die Verwaltung vor einigen Monaten die Veröffentlichung des von ihr beauftragten GEWOS-Gutachtens zur Wohnungsmarktsituation in Göttingen und daraus abzuleitenden sozialpolitischen und städtebaulichen Konsequenzen angekündigt.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann und in welcher Form ist die Veröffentlichung des Gutachtens geplant?
2. Wann soll das von der Verwaltung angekündigte „Hearing“ stattfinden? Wir bitten um Benennung des konkreten Termins. Dient dieses Hearing der Veröffentlichung oder dient es zu einem späteren Zeitpunkt der Erörterung wesentlicher Inhalte und daraus abzuleitender Maßnahmen?
3. Welche Fachausschüsse werden an der Diskussion beteiligt, wann und in welcher Art und Weise? Wir bitten um einen konkreten Zeitplan für die Diskussion in den Fachausschüssen.
4. Zu welchen grundlegenden Aussagen kommt das Gutachten mit Blick auf…
a) den Bedarf an Wohnbauflächen (Modernisierung im Bestand, Baulücken, Neubauflächen u.a.)
b) den Bedarf für unterschiedliche Zielgruppen (Familien, generationsübergreifendes Wohnen, Studierende, EmpfängerInnen sozialer Leistungen u.a.)
c) „bezahlbares Wohnen“ insbesondere für EmpfängerInnen sozialer Leistungen.
d) die planerische Abstimmung mit dem Flächennutzungsplan und die darin zu treffenden Festlegungen?
e) das Baulandmanagement der Stadt?
5. Göttingens Oberbürgermeister Wolfgang Meyer hatte kürzlich in einem Zeitungsinterview angekündigt, er wolle noch innerhalb seiner Amtszeit ein umfassendes Wohnbauprogramm für Göttingen auf den Weg bringen. Zwar liegt eine solche Entscheidung in der Zuständigkeit des Rates, dennoch bitten wir um Darstellung wesentlicher Eckpunkte dieses Programms.

Wir bitten weiterhin um eine Veröffentlichung des Gutachtens VOR den Sommerferien, weil die öffentliche Diskussion über notwendige Maßnahmen angesichts des großen öffentlichen Interesses, der großen Zahl Betroffener und des bestehenden Handlungsdrucks zeitnah geführt werden sollte.
Dies wurde von der Verwaltung bereits mehrfach zugesichert, zuletzt im Verwaltungsausschuss am
13.5.2013.

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