
17.06.16 –
In der vergangenen Woche hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die rund 100 Einwendungen gegen die umstrittene Ortsumgehung Duderstadt erörtert. Dazu erklären Hans-Georg Schwedhelm, Ratsmitglied der Stadt Duderstadt, sowie Michael Hoffmeier, Mitglied im Kreistag des Landkreis Eichsfeld:
„Der Straßenbauverwaltung konnte den Bedarf für das 40 Millionen Euro verschlingende Straßenbauvorhaben nicht plausibel machen. Nur mit einem formalen Verweis auf den alten Bundesverkehrswegeplan versuchten die Verwaltungsbeamten den Eindruck zu erwecken, das Vorhaben habe den Segen des Bundes. Dabei ist das Gegenteil richtig: Bei der Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten bei der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans zeigt sich, dass das Vorhaben mehr Kosten verursacht als Nutzen stiftet. Dies drückt sich einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von unter 1 aus. Der Quotient von rechnerischem Nutzen und den erwarteten Kosten beträgt laut den offiziellen Zahlen im Bundesverkehrswegeplanentwurf nur 0,87. Damit ist die Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens durch den Bund festgestellt. Es darf somit nicht im Vordringlichen Bedarf eingeordnet und nicht gebaut werden. Die Bundesregierung hat dazu eine Korrektur angekündigt.
Auch sonst zeigten sich bei der Erörterung der Einwendungen schwerwiegende Defizite der Planung. Die Verkehrsuntersuchung ist veraltet, da sie auf unrealistischen Wachstumsannahmen bei Gewerbe- und Bevölkerungsentwicklung basiert. Die daraus abgeleiteten Zahlen zum Verkehrsaufkommen sind völlig abwegig und bisher nicht nachvollziehbar. Die Naturschutzverbände haben weiterhin erhebliche Planungsmängel im Bereich des Artenschutzes aufgedeckt, für die die Straßenbauverwaltung im Termin keine abschließende Lösung präsentieren konnte.
Immerhin hatte die Anhörung zu diesem Straßenabschnitt einen sachlichen Charakter – ganz im Gegensatz zur Anhörung des gemeinsam geplanten thüringischem Abschnittes bei Teistungen, wo das Straßenbauaumt Nordthüringen plant. Zu der Anhörung in Duderstadt bekamen die Einwendenden die Stellungnahmen des Planungsbehörde automatisch mit der Einladung zur Vorbereitung zugesandt, wogegen diese in Thüringen auch auf Anfrage verweigert wurden. In Teistungen erinnerte der Umgang mit den privaten Einwendern auch eher an die Überheblichkeit preußischer Obrigkeitsverwaltung, als an das Handeln auf Augenhöhe in einer entwickelten Demokratie. In diesem Bereich scheint es hier noch eine erhebliche Lücke zu geben, im Gegensatz zur Straße. Denn die gibt es, funktioniert und ist ausreichend.
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