17.12.14 –
Landkreis stoppt das Regionale Raumordnungsprogramm
„Die Landesregierung hat angekündigt, das Landesraumordnungsprogramm grundlegend zu überarbeiten. Deshalb ist es richtig, den Abschluss dieses Verfahrens abzuwarten und unser Verfahren zur Überarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms im Landkreis Göttingen ruhen zu lassen“, so der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Martin Worbes.
Das Raumordnungsprogramm auf der Kreisebene muss die Vorgaben des Landes übernehmen. Die nun von der Landesregierung umfangreichen geplanten Änderungen lassen dies nicht mehr zu. Es wird also einen neuen Start nach der Fusion für den Großkreis Göttingen geben.
„Die geleistete Arbeit ist eine wichtige Planungsgrundlage. Die erarbeiteten Ergebnisse werden bei einer späteren Fassung unseres Regionalen Raumordnungsprogramms Verwendung finden, denn die Grundsätze und Ziele der Regionalplanung werden sich nicht ändern, zumal sie im vorherigen Programm mit allen großen Parteien im Kreistag abgestimmten und verankert wurden“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Kreistagsgrünen Volkmar Kießling.
Dort wo tatsächlicher Bedarf nachgewiesen ist, wird die Weiterentwicklung von Wohnbauflächen und Gewerbeflächen gemeinsam mit den Gemeinden erfolgen. Der Flächenverbrauche muss reduziert werden. Die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes bleibt ein wichtiges Anliegen. An diesen Grundsätzen sollten alle Interesse haben, die für eine tragfähige Entwicklung unsres ländlichen Raumes Verantwortung tragen.
„Dem bereits eingetretenen Bevölkerungsrückgang ist Rechnung zu tragen. Kein einziges Neubaugebiet sorgt für mehr Geburten in unserer Region. Damit konkurrieren lediglich die Ortschaften gegeneinander mit hohem Kosteneinsatz, während die Ortskerne verfallen“, so Worbes weiter. Ebenso generieren größere Einkaufszentren keine neuen Käufer, sondern ziehen sie an anderer Stelle vornehmlich von den kleinen Geschäften und Versorgern ab.
Auch die Hoffnung der Windkraftgegner - ohne Regionales Raumordnungsprogramm wird jetzt kein Windrad mehr gebaut - kann sich nicht erfüllen. Ohne die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms sind potentielle Betreiber nur an die gesetzlichen Regelungen gebunden. Diese sehen deutlich geringere Abstände zur Wohnbebauung vor.
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