08.12.17 –
Bei den Protesten gegen den Bundesparteitag der rechtsextremen AfD am 02.12. in Hannover wurde ein Mitglied der GRÜNEN JUGEND bei einem polizeilichen Übergriff in der Hans-Böckler-Allee verletzt. Der Betroffene hat jetzt über seinen Anwalt Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die unbekannten Polizeibeamten gestellt und zusätzlich eine Verwaltungsklage gegen die Polizeidirektion Hannover erhoben. Die GRÜNE JUGEND Göttingen und der Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisieren das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei scharf und fordern die überfällige Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen und eine unabhängige Ermittlungsstelle für Fälle von Polizeigewalt.
Dazu das beim Polizeieinsatz verletzte GJ-Mitglied: "Mehrere vermummte Polizeibeamte haben mich ohne ersichtlichen Grund am Hals gepackt, unter Einsatz von Schmerzgriffen aus einer Kundgebung gerissen und anschließend zu viert auf mir gekniet. Mein Handgelenk wurde dabei so stark verdreht, dass ich anschließend in die Notaufnahme musste und bis jetzt Schmerzen habe. Ich habe mich in diesem Moment total ausgeliefert gefühlt, dieser Schock war besonders schlimm. Konkrete Vorwürfe wurden mir nicht gemacht, nicht einmal meine Personalien wurden festgestellt, ich weiß bis heute nicht, was diese Gewalt sollte."
Das GJ-Mitglied weiter: "Die Proteste wurden geprägt vom wieder einmal unverhältnismäßigem Agieren der Polizei. Der Wasserwerfereinsatz bei Temperaturen um den Gefrierpunkt gegen friedlich sitzende Demonstrant*innen und der offene Unterschenkelbruch eines Blockierers sind nur die herausstechendsten Ereignisse. Polizeiliche Übergriffe kommen regelmäßig vor, es ist ein großes Problem für den Rechtsstaat, dass Betroffene aus Angst vor Repressionen sich oft nicht trauen, Anzeige zu erstatten. Eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht, wie sie auch erst kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefordert hat, und eine unabhängige Ermittlungsstelle können hier Abhilfe schaffen. Auch in meinem Fall dürfen die Ermittlungen nicht von der Polizeidirektion Hannover geführt werden, um Korpsgeist vorzubeugen."
Mathis Weselman, Sprecher des Kreisvorstandes, ergänzt: „Eine anonymisierten Kennzeichnung ist eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Jede*r Bürger*in, die zum Ziel polizeilicher Zwangsmaßnahmen wird, muss sich bei eventuellem Fehlverhalten einzelner Beamten*innen juristisch zur Wehr setzen können. Bei jedem Verwaltungsakt ist die Nennung des Sachbearbeitenden aus diesem Grund vorgeschrieben. Wann wird europäisches Recht auch in Niedersachsen umgesetzt?"
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Mathis Weselmann, Sprecher des Kreisvorstands, mathis.weselmann@gruene-goettingen.de, Mobil: 0176 21728070
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