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Gutscheinpraxis: GRÜNE begrüßen Gerichturteil gegen die Stadt

Das Sozialgericht in Hildesheim hat die Stadt Göttingen verpflichtet, einer Klägerin die Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylBLG in Form von Bargeld zu erstatten, nicht in Form von Wertgutscheinen. Dazu erklärt der integrationspolitische Sprecher der Fraktion, Mehmet Tugcu: „Es ärgert mich, dass die Verwaltung erst durch einen Gerichtsentscheid zurechtgewiesen werden muss, dass ihre Gutscheinpraxis im konkreten Fall schlicht rechtswidrig ist.“

13.12.12 –

Pressemitteilung


Gutscheinpraxis: GRÜNE begrüßen Gerichturteil gegen die Stadt


Das Sozialgericht in Hildesheim hat die Stadt Göttingen verpflichtet, einer Klägerin die Nachzahlung von Leistungen nach dem AsylBLG in Form von Bargeld zu erstatten, nicht in Form von Wertgutscheinen. Dazu erklärt der integrationspolitische Sprecher der Fraktion, Mehmet Tugcu: „Es ärgert mich, dass die Verwaltung erst durch einen Gerichtsentscheid zurechtgewiesen werden muss, dass ihre Gutscheinpraxis im konkreten Fall schlicht rechtswidrig ist.“ Nicht ohne Grund hatten die GRÜNEN die Stadt bereits am 20.11.2012 aufgefordert, das Gerichtsverfahren einzustellen und im Sinne der Klägerin die Leistungen in Form von Bargeld auszuzahlen:


www.gruene-goettingen.de/uploads/media/121120_Nachzahlungen_in_Folge_des_BVerfGUrteils_ zum_AsylbLG_sollen_bar_ausgezahlt_werden.pdf


Im verhandelten Fall resultierte der Nachzahlungsanspruch aus dem im Juni 2012 gefällten Urteil des BVG zur Angemessenheit der Höhe von Leistungen nach dem AsylBLG. Letztlich hat die Starrköpfigkeit und der Verwaltung und ihre peinliche Niederlage vor Gericht aber auch ihr Gutes: Es liegt nun ein Urteil auf dem Tisch, das den anderen laufenden Eilverfahren in denen die derzeitige Gutscheinpraxis im Grundsatz in Frage gestellt wird eine Orientierung gibt. „Leider ist dies nicht der erste Fall in dem ich mir von Anfang an ein mutigeres Auftreten der Verwaltung gegenüber dem Land gewünscht hätte.“


Tugcu verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Begründung des BVG-Urteils vom Sommer 2012. Die Richter stellen eindeutig klar, dass die in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde „mirgrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist. Genau das tut aber die Landesregierung mit ihrer harten Auslegung gültiger Bundesgesetze zur Vergabe von Leistungen in Form von Gutscheinen: „Wertgutscheine sind ein Instrument, mit dem CDU und FDP erklärtermaßen das Ziel verfolgen, MigrantInnen und Flüchtlingen den Aufenthalt in Deutschland zu erschweren und sie von der Einreise abzuschrecken. „Ich kann nur hoffen, dass die Landesregierung für diese inhumane Politik am 20.Januar abgewählt wird.“


Kontakt:
Mehmet Tugcu, integrationspolitischer Sprecher, Mobil: 0176-22239949

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