16.06.16 –
„Alleinerziehende verdienen unsere volle Unterstützung, keinen Genickschlag“, so Harald Wiedemann vom GRÜNEN Stadtvorstand, „daher freuen wir uns darüber, dass Nahles Pläne, allein erziehenden Hartz IV-Empfänger*innen für jeden Besuchstag beim anderen Elternteil Geld abzuziehen, vom Tisch sind“. Auf Bundesebene war argumentiert worden, dass Kinder, wenn sie den Tag beim getrennt lebenden Elternteil verbringen, keine Kosten im Haushalt verursachen. Das weisen die GRÜNEN vehement zurück, denn die Regelung berücksichtigt weder den durch die Pendelei bedingten Mehraufwand noch, dass die meisten Kosten fortlaufende Kosten sind (Versicherung, Kleidung etc.). Wiedemann: „Wer der Bedarfsgemeinschaft in Ein-Eltern-Familien das Geld kürzt, verstärkt Kinderarmut. Wenn der Geldfluss an den Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil gekoppelt ist, werden zudem Elternkonflikt angeheizt.“ Die Göttinger GRÜNEN haben daher die Petition zum Thema unterzeichnet: weact.campact.de/petitions/keine-hartziv-kurzungen-fur-alleinerziehende
Die GRÜNEN im Rat der Stadt befürchteten zudem, dass durch diese „Rechtsvereinfachung“ erhebliche Kosten auf die Kommune zugekommen wären. Bisher wurden die Leistungskürzungen bei einem Elternteil nur vorgenommen, wenn auch der andere Leistungsbezieher war. Diese Regelung sollte gekippt werden, was zu einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen geführt hätte. Rahima Valena, gleichstellungspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Rat der Stadt Göttingen: „Dieses bürokratische Monster wollten wir unbedingt verhindern. Denn Kosten und Nutzen stehen in keiner Relation zueinander. Die geringe Kostenersparnis trifft Alleinerziehende hart und wird für die Kommune nicht einmal den zusätzlichen Aufwand abfedern.“
Die GRÜNE Fraktion hatte daher einen Antrag in den Rat eingebracht, in der sie den Oberbürgermeister dazu auffordert, sich gegen die anstehenden Kürzungen für alleinerziehende Hartz IV-Empfänger*innen zu positionieren: Einerseits im Niedersächsischen Städtetag und andererseits durch eine Eingabe bei der Bundesregierung. Valena: „Nach massivem öffentlichen Druck hat die Bundesregierung ihre Pläne zum Glück eingestampft. Daher können wir den Antrag an dieser Stelle zurückziehen.“ Wiedemann ergänzt: „Für die Alleinerziehenden und ihre Kinder in Göttingen wäre diese Neuregelung eine gewaltige Zumutung gewesen. Jetzt gilt es jedoch am Ball zu bleiben: Denn dort, wo beide Elternteile Leistungsbeziehende sind, gilt die Regelung weiterhin fort.“
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