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Grüne Göttingen fordern finanzielle Sicherheit für Studierende und Beschäftigte der Universität Göttingen

Maßnahmen zur sozialen und finanziellen Absicherung erforderlich

20.04.20 –

In vielen Bereichen des Lebens herrscht aufgrund der Covid-19 Pandemie der Ausnahmezustand. Überall sind Institutionen, Organisationen und jede*r einzelne Mensch vor individuelle Herausforderungen gestellt. An der Universität Göttingen wurde der Beginn der Vorlesungszeit auf den heutigen 20. April verschoben. Lehre soll nun weitgehend digital stattfinden.

Dazu Pippa Schneider, Mitglied im Kreisvorstand der Grünen Göttingen: „Die momentane Corona-Krise ist für viele eine sehr belastende Situation, unter anderem auch für Studierende. Deswegen darf es im nächsten Semester nicht einfach ein "digitales Weiter so" geben. Die Herausforderungen für Studierende müssen ernst genommen werden: Seien es finanzielle Sorgen aufgrund des Wegfalls von Nebenjobs, zum Beispiel im Gastronomiebereich, oder auch die Versorgung von Angehörigen und Kindern, zum Beispiel für studierende Eltern durch den Ausfall der Kindertagesstätten. Auch einen Zugang zu schnellem Internet außerhalb des Campus, welcher eine Voraussetzung für eine digitale Lehre ist, kann nicht für alle Studierenden als gegeben angenommen werden. Deshalb muss klar sein: Die Finanzierung des Studiums muss gesichert sein, unabhängig davon, ob sie dieses Semester an der Lehre teilnehmen oder nicht. Dazu sollte die Dauer des BAföG-Bezugs unbürokratisch und generell um ein Semester verlängert werden und auch Stipendien und Sozialleistungen, die an die Regelstudienzeit gekoppelt sind, müssen entsprechend länger gezahlt werden.“

Joscha Franke, ebenfalls Mitglied im Kreisvorstand, ergänzt: „Wir fordern, dass Studierende in der Zeit der Corona Krise ein Recht auf Wohngeld bekommen. Bisher ist das nur in Ausnahmefällen möglich. Aber auch für Beschäftigte an der Hochschule muss es Sicherungen geben. Die Zeit des eingeschränkten Hochschulbetriebs darf nicht auf die Befristungsdauer von wissenschaftlichen und studentischen Beschäftigten nach WissZeitVG angerechnet werden. Dies erfordert eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Verträge aller Beschäftigten (inklusiver der studentisch Beschäftigten) müssen um 6 Monate verlängert werden. Lehraufträge auf Honorarbasis müssen in jedem Fall bezahlt werden, auch wenn die Lehre nicht oder nur eingeschränkt stattfinden sollte. Es müssen schnellstmöglich weitere Dauerstellen für Digital-Fachkräfte an den Hochschulen geschaffen werden, um die Lehrenden bei der Durchführung der Online-Lehre zu unterstützen.“

Kontakt für Rückfragen:
Pippa Schneider, pippa.schneider@gruene-goettingen.de
Joscha Franke, joscha.franke@gruene-goettingen.de

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