01.06.17 –
Die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Göttingen fordert in einem aktuellen Antrag, eine Satzung für die Stadt Göttingen zu entwickeln, die dazu geeignet ist, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern.
Rolf Becker, Fraktionsvorsitzender: "Bereits seit längerem setzen wir uns - sowohl durch eine Ratsinitiative als auch gegenüber der Landesebene - dafür ein, der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand wirksam begegnen zu können. Bisher waren uns als niedersächsischer Kommune hier die Hände gebunden, da ein entsprechendes Gesetz auf Landesebene fehlte. Dieses ist nun in greifbarer Nähe."
"Der unseligen Zweckentfremdung von Wohnraum in dieser Stadt muss endlich der Garaus gemacht werden. So wie in Kirchen keine Kartoffeln eingelagert werden sollen, dürfen aus Wohnungen keine Spekulationsobjekte gemacht werden", so Thomas Harms, GRÜNER im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau zu den teilweise haarsträubenden Zweckentfremdungen von Wohnungen in unserer Stadt.
Aktuell ist auf Landesebene der Entwurf für ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Abstimmung. Becker: "Wir freuen uns, dass Niedersachsen auf dem besten Wege ist, ein wirksames Instrument gegen Wohnraumzweckentfremdung zu gestalten." Die GRÜNEN gehen davon aus, dass das Gesetz zum 1.1.2018 in Kraft tritt. Ziel des Antrags ist, dass auch die entsprechende Göttinger Satzung zum 1.1.2018 in Kraft tritt, sodass ab Jahresbeginn gegen Wohnraumzweckentfremdung wirksam vorgegangen werden kann.
Harms abschließend: "Wir wollen den vorhandenen Wohnraum dem Wohnraummarkt wieder umfänglich zugänglich machen, um der Wohnungsnot nicht nur durch neues Bauen, sondern auch durch das Zugänglichmanchen von Wohnungen im Bestand zu lindern."
Kontakt:
Rolf Becker, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Rat der Stadt Göttingen, beckernives@ web.de
Thomas Harms, GRÜNER im Ausschuss für Soziales und Wohnungsbau, t_harms@ web.de
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