

14.11.25 –
Die Situation in der Groner Landstraße 9/9a/9b bleibt angespannt. Seit Wochen ist die zentrale Heizung ausgefallen, provisorische Radiatoren reichen nicht aus und die Wohnungen kühlen immer weiter aus. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen hat den Antrag einer Bewohnerin auf Feststellung der Unbewohnbarkeit abgelehnt und damit deutlich gemacht, wie begrenzt die rechtlichen Möglichkeiten einzelner Mieter*innen sind, kurzfristig Verbesserungen zu erreichen. Die Grüne Ratsfraktion sieht darin einen weiteren Hinweis darauf, dass kommunales Handeln jetzt dringend notwendig ist, und hat einen Dringlichkeitsantrag in den Rat eingebracht.
Cornelius Hantscher, Grünes Mitglied im Sozialausschuss, erklärt:
„Das Urteil zeigt, wie eng die rechtlichen Spielräume sind, wenn Menschen in schwierigen Wohnverhältnissen leben. Umso wichtiger ist es, dass Politik und Verwaltung nicht abwarten, bis Gerichte Lösungen formulieren, sondern selbst Verantwortung übernehmen. Es geht um Wärme, Gesundheit und Würde, nicht um juristische Detailfragen.“
Regina Meyer, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, ergänzt:
„Wir dürfen nicht zulassen, dass die Diskussion von Schlagworten und falschen Schuldzuweisungen überlagert wird. Die Menschen, Familien und vor allem Kinder vor Ort brauchen jetzt praktische Hilfe. Provisorische Heizgeräte reichen nicht aus, wenn ein ganzer Gebäudekomplex auskühlt. Der Fokus muss darauf liegen, was wir als Stadt tun können, um die Situation zu stabilisieren.“
Hantscher führt weiter aus:
„Mit unserem Dringlichkeitsantrag fordern wir, dass die Stadt kurzfristig prüft, ob sie die Reparatur der Heizungsanlage durch eine Bürgschaft absichern kann. Wenn Firmen unsicher sind, ob sie für ihre Leistungen bezahlt werden, muss die Kommune für die Übergangszeit Klarheit schaffen, ohne die Eigentümer*innen aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Gleichzeitig müssen alternative Wärme- und Schutzangebote bereitstehen, falls die Reparatur erneut verzögert wird.““
Meyer zieht ein klares Fazit:
„Das aktuelle Urteil ändert nichts daran, dass wir handeln müssen. Die Menschen in der Groner Landstraße 9 dürfen nicht in einem Gebäude leben, das über Tage und Wochen auskühlt. Die Stadt muss jetzt zeigen, dass sie ihre Verantwortung ernst nimmt und niemand allein gelassen wird.“
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