21.04.20 –
Dazu Nils Pagels vom Stadtvorstand: „Politische Meinungen öffentlich zu demonstrieren, ist eines der wesentlichsten Grundrechte aller Bürger*innen in einer Demokratie. Die Bürger*innen müssen darauf vertrauen können, dass die staatliche Exekutive die Pandemie nicht zur Einschränkung ihrer Grundrechte missbraucht. Natürlich müssen die vorgeschriebenen Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos jederzeit eingehalten werden. Innerhalb dieses Rahmens sind aber durchaus politische Aktionen möglich, wie in Göttingen bereits diverse Akteur*innen der Zivilgesellschaft gezeigt haben. Diese müssen weiterhin möglich sein!“
Ute Reichmann, ebenfalls aus dem GRÜNEN Stadtvorstand, ergänzt: „Initiator*innen politischer Aktionen bewiesen in den letzten Wochen viel Kreativität, um den Gesundheitsschutz für alle Teilnehmer*innen zu gewährleisten. Leider mussten sie dann Repressionen durch die Polizei erfahren, die mit Infektionsschutz gerechtfertigt wurden, auch wenn alle Schutzmaßnahmen eingehalten wurden. Dadurch entsteht der Eindruck, dass unter dem Vorwand des Infektionsschutzes demokratische Rechte ausgehebelt werden. Darum begrüßen wir, dass die Landesregierung in ihrer Verfügung vom 17.04. Ausnahmen vom Versammlungsverbot für Demonstrationen eingeräumt hat, wenn Mindestabstände und Hygienevorgaben eingehalten werden. Auch während einer Pandemie müssen die Bürger*innen die Möglichkeit haben, die Gesellschaft demokratisch mitzugestalten. Dies gilt um so mehr, als die Corona-Pandemie voraussichtlich über längere Zeiträume anhalten wird.“
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