Göttingen vor Starkregen- und Trockenperioden schützen

25.03.22 –

Gewässerschauen an die Bedarfe des Klimawandels anpassen

„Welche Wucht Gewässer III. Ordnung in Zeiten des Klimawandels haben können, konnten wir im vergangen Jahr eindrucksvoll im Ahrtal sehen. Daher ist es richtig und wichtig, wenn die Verwaltung die Durchführung der Gewässerschauen wieder auf die Tagesordnung setzt. Unbedingt muss aber die veraltete Verordnung an die Bedingungen des Klimawandels angepasst werden.“, so Sabine Morgenroth (GRÜNE), Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität. Daher beantragt die Ratsgruppe GRÜNE, PARTEI und Volt die Aktualisierung der Verordnung zur Durchführung von Gewässerschauen III. Ordnung. Gewässer III. Ordnung sind in Göttingen z.B. die Elliehäuser Bach (Elliehausen), der Rehbach (Groß Ellershausen/Grone), die Gote unter der Stadthalle und dem Albaniplatz, Hainholzgraben (Ostviertel) und Eberbach (Geismar).

Die entsprechende Verordnung stammt aus dem Jahr 1966 zuletzt geändert 1978. Damals war das Ziel, das Wasser möglichst schnell abzuleiten. Heute muss das Ziel sein, bei Starkregenereignissen den Wasserabfluss im Stadtgebiet zu entschleunigen. Durch diese Retention werden Schäden im Uferbereich der Gewässer III. Ordnung und Schäden an der Fauna und Flora, in Tallagen die Überschwemmungsgefahr minimiert. Durch geeignete Maßnahmen wird der Grundwasserspeicher aufgefüllt und dient somit auch in Trockenperioden der Versorgung der Menschen sowie der Flora und Fauna mit ausreichendem Wasser.

Dazu Till Jonas Hampe (Volt): „Göttingen muss Schwammstadt werden. Ein Schwamm hat die Eigenschaft, Flüssigkeit zu fassen und in sich zu halten. Genau das brauchen wir, um für die Herausforderungen des Klimawandels gewappnet zu sein. Früher wurden Rohre verlegt, um Gebiete auszutrocknen und für die Bebauung zu gewinnen. Inzwischen zeigt sich: Nachhaltig ist diese Idee nicht. Wo möglich, sollen verrohrte Gewässer renaturiert werden. Das ist aktiver Hochwasserschutz und hilft, Lebensräume für Pflanzen und Tiere neu zu schaffen und somit die Biodiversität zu fördern.“

„Die Gewässerschau ist Aufgabe der Ortsräte. Mit diesem Antrag sollen die Vorgaben für die Gewässerschauen an die heutigen Erfordernisse des Klimawandels in der Verordnung angepasst und den Ortsräten Expert*innen an die Seite gestellt werden. Die Ergebnisse der Schauen sollen anschließend auf Stadtebene zusammengeführt und in die gesamte Klimaanpassungsstrategie einfließen“, so Morgenroth zur Stoßrichtung des Antrags für den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität.

Hintergrundinformation:

Nach dem niedersächsischen Wassergesetz sind Gewässer III. Ordnung diejenigen oberirdischen Gewässer, die nicht Gewässer I. oder II. Ordnung sind. Im Stadtgebiet Göttingen gibt es kein Gewässer I. Ordnung. Gewässer II. Ordnung sind unter anderem die Leine, die Grone und die Weende. Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung ist vorwiegend der Leineverband zuständig. Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung obliegt historisch bedingt verschiedenen juristischen Personen: den Eigentümer*innen, den Anliegenden und eben der Gemeinde. Daher ist es Pflicht der Ortsräte, die Gewässerschauen III. Ordnung regelmäßig wahrzunehmen.

Unseren Antrag dazu finden Sie >> hier <<

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