
11.12.25 –
Die Grüne Ratsfraktion bringt im morgigen Rat einen Dringlichkeitsantrag ein, um die Zweckentfremdungssatzung rechtzeitig zu verlängern. Sie schützt den vorhandenen Wohnraum in Göttingen und verhindert dessen ungeregelte Umwandlung. Da die Satzung zum 31. Dezember 2025 ausläuft und die Verwaltung bisher keine Verlängerung vorgesehen hat, sieht die Fraktion unmittelbaren Handlungsbedarf.
Die Fraktionsvorsitzenden Suse Stobbe und Julian Schlumberger erklären:
„Wir können nicht hinnehmen, dass diese zentrale Regelung ohne politische Beratung ausläuft. Göttingen braucht eine verlässliche Grundlage, um Wohnraum zu schützen und Fehlentwicklungen zu verhindern.“
Der Antrag verlängert die Satzung bis zum 31. Dezember 2027 und fordert die Prüfung der Verwaltung , ob eine Aktualisierung der seit 2019 geltenden Regelung notwendig ist.
Zudem soll die Verwaltung den Personalaufwand ermitteln, der für eine wirksame Anwendung der Satzung erforderlich ist. Die dafür benötigten Stellen sollen eingerichtet werden, sobald es die Haushaltssituation zulässt. Die Grünen betonen, dass fehlende personellen Kapazitäten kein Argument zur gänzlichen Absetzung der Satzung sein können.
Schlumberger betont:
„Eine Satzung verliert nicht an Bedeutung, nur weil die Verwaltung aktuell nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt. Notwendig ist eine saubere Analyse des Personalbedarfs und eine klare Perspektive für den Aufbau dieser Strukturen.“
Stobbe ergänzt:
„Die Aufgabe lautet, Wohnraum zu schützen und Fehlentwicklungen zu verhindern. Dazu gehört auch eine abschreckende Wirkung der Satzung. Gerade deshalb ist eine Verlängerung unverzichtbar.“
Die Fraktion sieht ein Auslaufen der Satzung als fachlich wie politisch nicht vertretbar und fordert eine klare Entscheidung für ihren fortgesetzten Einsatz.
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