Range als Generalbundesanwalt ungeeignet
Schon als Göttinger Kreistagsabgeordneter der FDP in den Jahren 1991-1996 hat Harald Range bewiesen, dass er auf dem „rechten Auge unter Kompletterblindung leidet“.
Später, als es um Anfragen zu den rechtsterroristischen Vorkommnissen im Umfeld von Thorsten Heise ging, erstaunte er die parlamentarisch Anfragenden mit vorgespielter Unkenntnis der Situation zum Rechtextremismus. Allerdings waren seine Aktivitäten, wenn es gegen Personen zu arbeiten ging, welche sich gegen Rechtsextremismus und Gewalt engagieren, immer voll auf höchste Aufmerksamkeit hochgefahren.
Ein Vertreter alt-liberaler Schule der Nachkriegs-FDP, in der rechte Gesinnung fast zum guten Ton gehörte, ist kein guter Personalvorschlag zum Generalbundesanwalt.
„Auch wenn der FDP das Personal zur Zeit komplett von Bord zu gehen droht, muss sie bei Vorschlagsrecht genauer hinsehen und hinhören“, so Norbert Hasselmann, Kreistagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen. "Einen Generalbundesanwalt Range zu skandalisieren, dazu sind wir bereit", so Hasselmann weiter.
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