Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen begrüßt die Ankündigung der Verwaltung, die Heizkosten für ALG II-EmpfängerInnen in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
Grundlage hierzu war ein Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen im letzten Sozialausschuss. „Nach jahrelangem Ringen ist die Verwaltung nun endlich bereit, auch in diesem Punkt auf Grundlage von Recht und Gesetz zu handeln.“, so Nicolai Zipfel, Mitglied im Sozialausschuss.
Bislang gab es eine undurchsichtige Berechnungsgrundlage, auf der der Landkreis eine Angemessenheit der Heizkosten festlegte. Da aber durch die Rechtsprechung jegliche Pauschalierung als rechtswidrig angesehen wird, war dieses Verfahren unhaltbar. Dies hat nach langem zähen Ringen die Landkreisverwaltung auch eingesehen und in dem Streit eingelenkt. Sie hat angekündigt, bis zu einem Nachweis über unmäßiges Heizen die tatsächlichen Kosten zu erstatten.
„Viele ALG II-EmpfängerInnen waren bislang gezwungen, aus dem ohnehin zu knapp bemessenen Regelsatz auch noch Teile ihrer Heizkosten selbst zu tragen und waren damit schlechter gestellt als in anderen Gegenden Deutschlands.“ so Nicolai Zipfel.
nz/mb
Die bündnisgrüne Kreistagsfraktion ändert den Antrag „Volle Heizkostenübernahme“, KT-Drs.: B 0007/2009 zur Sitzung des Kreisausschusses am 10.02. und zur Sitzung des Kreistages am 11.03.2009 wie folgt:
Der KA möge empfehlen, der KT möge beschließen:
Der Landkreis erstattet ab sofort die Heizkosten für SGB II-EmpfängerInnen in tatsächlicher Höhe, es sei denn der Nachweis des unsachgemäßen Verbrauchs wird von der Verwaltung erbracht. Erst bei einem Nachweis eines unwirtschaftlichen Heizverhaltens durch die Verwaltung sind ab diesem Zeitpunkt lediglich die angemessenen Kosten zugrunde zu legen.
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