Die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüßt den Vorstoß des Göttinger Oberbürgermeisters Wolfgang Meyer zur Neugründung einer gemeinsamen Beschäftigungsförderung von Stadt und Landkreis zur Fortsetzung der Kooperation für die Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II. „Um Reibungsverluste zu minimieren, sollte in Erwägung gezogen werden, nicht nur die aktiven, sondern auch die passiven Leistungen in einer gemeinsamen Anstalt zu verwalten", gibt der Fraktionsvorsitzende Michael Höfer zu bedenken. „Auch wenn Fallmanager und Leistungssachbearbeiter zwei verschiedene Personen sind, heißt das nicht, dass sie zwei verschiedenen Verwaltungen angehören müssen." Nach der 2010 auslaufenden Heranziehungsvereinbarung ist die Beschäftigungsförderung für die Arbeitsvermittlung, das Fallmanagement und die Bewirtschaftung der Integrationsmittel zuständig. Die Leistungskostenrechnung und Bewilligung von ALG II-Anträgen liegt dagegen im Aufgabenbereich der Verwaltungen von Stadt und Landkreis. „Wir sollten prüfen ob sich diese Trennung der Zuständigkeiten bewährt hat", so Höfer.
Der Einschätzung des Oberbürgermeisters, die Beschäftigungsförderung der Stadt habe in den vergangenen Jahren gute und kompetente Arbeit geleistet, schließt sich Höfer an. „Die dort versammelten Kompetenzen sollten Stadt und Landkreis zum Aufbau einer neuen gemeinsamen Anstalt konsequent nutzen."
Kontakt: Michael Höfer, Fraktionsvorsitzender, Tel.: 0551-5213935, Mobil: 0171-5289234
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