
26.01.21 –
Ärzt:innen, die in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber informieren, können nach §219a Strafgesetzbuch verklagt und verurteilt werden. Kristina Hänel aus Gießen ist dies passiert. Seitdem ist sie zu einem Symbol für den Protest gegen §219a geworden. Gegen das Urteil hat sie Revision eingelegt, die jetzt abgelehnt wurde - sie muss nun die Infos von ihrer Website nehmen.
Nicht-Ärzt:innen dürfen hingegen informieren - daher stehen die Infos jetzt auf anderen Seiten bereit, zum Beispiel hier bei uns:
Mehr Infos findet ihr außerdem auf dieser Seite:
Und auch die Stadt Göttingen stellt umfassende Informationen bereit:
Schwangerschaftskonfliktberatung in Göttingen
My body, my choice - Schwangere müssen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben. Dazu gehören auch sachliche und umfängliche Informationen.
Daher sind wir für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und für eine Abschaffung des Paragraphen 219a.
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