26.10.13 –
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung von Dachgärten zu fördern, unter Berücksichtigung der ebenfalls angemessen zu fördernden Solarenergie. Hierzu sind für flache und leicht geneigte Dächer- geeignete Vorgaben in der Bauleitplanung (§9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 a und b) vorzusehen und - eine gesplittete Abwassergebühr anzuwenden.
Ziel ist es, bei neuen Bebauungen auf möglichst vielen Dächern eine Nutzung derselben als von allen BewohnerInnen des Hauses gemeinschaftlich genutzte Dachgärten zu ermöglichen. Damit sollen die Wohnqualität erhöht, die Grünflächen der Stadt vergrößert, Temperaturschwankungen gedämpft und ein Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet werden. Die Vorgaben sind in der Bauleitplanung für das Gelände der ehemaligen Lüttich-Kaserne bereits anzuwenden.
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