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Neuregelung Hartz IV
Regelsatz muss jetzt deutlich angehoben werden
Die aktuelle Diskussion über die Neuregelung der Hartz IV Sätze muss dazu führen, dass die Betroffenen anschließend tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben. Die von der CDU/FDP Bundesregierung errechneten 5.- Euro im Monat sind nicht angemessen und helfen den Betroffenen nicht weiter, erklärte der Sprecher des GRÜNEN Kreisverbandes Göttingen, Hans Georg Schwedhelm.
Mit dem aktuellen Stand der Diskussion hat sich der GRÜNE Kreisvorstand in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag beschäftigt.
Der derzeitige Regelsatz für einen Erwachsenen beträgt 359.- Euro. Die Bundesregierung plant nach der Schelte durch das Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung der Regelsätze um ganze 5.- Euro bei Erwachsenen und für Kinder ein zusätzliches Bildungspaket.
Eine Vielzahl von Hartz IV Empfänger bekommen von ihrem Jobvermittler, wenn es um Möbel, Kühlschrank oder Waschmaschine geht die Antwort, dass sie sich aus dem Regelsatz Rücklagen für den Kauf und Reparatur von Haushaltsgeräten schaffen sollen. Im Regelsatz sind im Monat ca. 27.- Euro für den Kauf und die Instandsetzung von Möbeln und Haushaltsgeräten enthalten. Bei der derzeitigen Höhe der Hartz IV Sätze können keine Rücklagen geschaffen werden, um sich Möbel oder neue Haushaltegeräte zu kaufen. Ebenso reichen die 19.- Euro im Monat für öffentliche Verkehrsmittel nicht aus. In welcher Stadt oder welchem Landkreis können Menschen für 19,-Euro im Monat die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
Die Erhöhung der Regelsätze um 5.- Euro ist von der Bundesregierung berechnet worden, wobei „getrickst“ worden ist. Statt wie bisher als Grundlage für die Berechnung des Bedarfs die unteren 20% der Haushaltseinkommen anzunehmen, hat die Bundesregierung für ihre Berechnung nur 15% der unteren Haushaltseinkommen berücksichtigt. Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müsste nach der alten Berechnungsgrundlage der Regelsatz um 35,-Euro auf 394.- Euro erhöht werden.
Mittelfristig muss der Regelsatz auf 420.- Euro angehoben werden. Erst dann haben die Betroffenen die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu beteiligen. Aufgrund des jetzigen Regelsatzes sind Busfahrt, Kino- oder Theaterbesuche nicht zu finanzieren und davon sind besonders Kinder betroffen, verdeutlichte Schwedhelm abschließend.
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