Rat beschließt neue Geschäftsordnung: Wichtiger Schritt zur Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung

„Einige Regelungen sind politisch bedingte Kompromisslösungen, andere müssen sich in der Praxis erst bewähren. Aber unterm Strich ist die neue Geschäftsordnung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz und Teilhabe im Rathaus. Mit diesen Worten kommentiert der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Rolf Becker, den von GRÜNEN, SPD getragenen Mehrheitsbeschluss über eine neue Geschäftsordnung für den Göttinger Stadtrat und seine Gremien.

14.05.12 –

Pressemitteilung

Rat beschließt neue Geschäftsordnung:

Wichtiger Schritt zur Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung

„Einige Regelungen sind politisch bedingte Kompromisslösungen, andere müssen sich in der Praxis erst bewähren. Aber unterm Strich ist die neue Geschäftsordnung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz und Teilhabe im Rathaus. Mit diesen Worten kommentiert der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Rolf Becker, den von GRÜNEN, SPD getragenen Mehrheitsbeschluss über eine neue Geschäftsordnung für den Göttinger Stadtrat und seine Gremien. „Insbesondere das vielbeschworene eGovernment dient nicht mehr nur der Rationalisierung von Verwaltungsabläufen sondern zunehmend auch der Unterstützung demokratischer Mitwirkung auf kommunaler Ebene.“ Unmittelbar vor der Kommunalwahl 2011 hatte der Rat die erste Informationsfreiheitssatzung Niedersachsens beschlossen, deren Erstellung 2009 von der Göttinger Ratsfraktion der GRÜNEN beantragt worden war. Mit dem aktuellen Ratsbeschluss über die neue Geschäftsordnung wird diese Informationsfreiheitssatzung nun endlich in alltägliches Verwaltungshandeln umgesetzt.

Bundesweit einmalig für derartige Geschäftsordnungen bzw. Hauptsatzungen ist die Festlegung, dass das Verwaltungshandeln sich an dem Prinzip der maximalen Öffentlichkeit und Transparenz zu orientieren hat (§16 der neuen GO).Aber auch die weiteren Änderungen zielen meist auf eine frühzeitige Veröffentlichung und bessere Auffindbarkeit (v.a. im Internet) wichtiger Dokumente und Grundlageninformationen, die für aktuelle politische Diskussionen relevant sind. Auch die Mitspracherechte von BürgerInnen werden deutlich gestärkt.

„Gemessen daran, dass wir viele der Vorgaben, die wir nun verbindlich festgeschrieben haben, für Selbstverständlichkeiten halten, mussten wir leider erstaunlich viel Überzeugungsarbeit leisten.“ Zwar erscheinen viele Formulierungen zunächst unscheinbar, so Becker. „Wer sie aber genau liest und die Abläufe im Rathaus kennt, wird schnell erkennen, dass einige der neuen Textpassagen im Rathaus einer kleinen Revolution gleich kommen.

Anlagen:

  • Antrag „Informationsfreiheitssatzung für Göttingen“ vom 6.11.2009
  • Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen, beschlossen am 9.9.2011
  • Neue Geschäftsordnung der Stadt Göttingen, heute vom Rat beschlossen.

Kontakt:

Rolf Becker, Fraktionsvorsitzender, Tel.: 0551-4886023, Mobil: 0176-22334501

Beispiele für wichtige Änderungen in der neuen Geschäftsordnung:

  1. Zeitgleich mit der Einladung (an die Ratsmitglieder, Anm. d. Red.) werden die mit ihr versandten Unterlagen – so weit sie zum öffentlichen Teil der Sitzung gehören – auch über Mailverteilerlisten, die für jeden Ausschuss und den Rat eingerichtet werden und in den sich interessierte BürgerInnen und Bürger eintragen können, verschickt oder zuverlässig „verlinkt“. Entsprechendes gilt für Nachversendungen. Tischvorlagen sollen zum Zeitpunkt der Vorlage veröffentlicht sein.“ (Anmerkung: Insbesondere in der Einrichtung der Mailverteilerlisten sehen wir einen erheblichen Fortschritt, denn bislang entschied weitgehend der Zufall, ob z.B. Interessengruppen und -verbände, AnwohnerInnen und sonstige Interessierte über sie betreffende Planungen und Diskussionen in den Ausschüssen rechtzeitig informiert werden)
  2. Die öffentlichen Sitzungsunterlagen müssen zukünftig in mindestens einem Exemplar auch im Zuschauerraum der Sitzungen verfügbar sein. (Anmerkung: Bislang war es keinesfalls eine Selbstverständlichkeit, dass die Unterlagen im Zuschauerraum verfügbar waren, erst recht nicht vollständig.)
  3. Auf Antrag sind zukünftig auch Video- und Audioübertragungen aus den Sitzungsräumen möglich, „zeitgleich oder zeitversetzt“. (Anmerkung: Zumindest Videoübertragungen waren bislang nicht zulässig. Das Recht Audioaufnahmen zu machen war bislang nur dem Stadtradio Göttingen gestattet, dem es nicht gestattet war, die Mitschnitte an Dritte weiterzugeben)
  4. Der/die Ausschussvorsitzende bzw. OrtsbürgermeisterIn fragt in der Regel in den Sitzungen VOR den Erörterungen durch die Mitglieder die ggfls. anwesenden EinwohnerInnen, ob Anhörungsbedarf besteht. (Anmerkung: Dies gibt dem Ausschuss u.a. die Möglichkeit, Tagesordnungspunkte ggf. vorzuziehen, wenn das Interesse im Zuschauerraum vergleichsweise groß ist, und Wortmeldungen aus dem Zuschauerraum in der RednerInnenliste angemessen zu berücksichtigen)
  5. JedeR EinwohnerIn der Stadt Göttingen kann in Ausschüssen oder Ratssitzungen mündliche oder schriftliche Fragen an Rat oder Verwaltung zu Beratungsgegenständen und zu anderen Angelegenheiten stellen, die in der Sitzung auch mündlich beantwortet werden können. (Anmerkung: Bislang hatten nur „sachkundige BürgerInnen“ dieses Recht, die im Zweifelsfalle ihre Sachkenntnis erst begründen mussten)   
  6. „Dem Prinzip der maximalen Öffentlichkeit und Transparenz folgend werden – so weit rechtlich möglich und ggfls. die Zustimmung der jeweiligen externen Autoren, Gutachter usw. vorliegt - alle zur Beschlussfassung in den Sitzungen herangezogenen Vorlagen, Gutachten, in den Ausschüssen vorgestellte Präsentationen, schriftliche Stellungnahmen, Tischvorlagen, Anträge, Anfragen/Antworten, Beschlussempfehlungen/Beschlüsse, Beschlusskontrollliste u.ä. so früh als möglich dauerhaft über die Homepage der Stadt Göttingen den EinwohnerInnen leicht auffindbar, lesbar, maschinell lesbar und verständlich zur Information und demokratischen Mitwirkung angeboten.“ (Anmerkung: Die Festschreibung des Grundprinzips der maximalen Öffentlichkeit ist einmalig in Deutschland. Alle Ermessenspielräume sind auszuschöpfen, um eine frühestmögliche elektronische Veröffentlichung aller den Entscheidungsprozessen des Rates zugrunde liegenden Informationen zu ermöglichen. Dokumente, die im Rat üblicherweise von besonderer Bedeutung sind, wurden bewusst einzeln aufgelistet. Während z.B. Anträge und Beschlussvorlagen schon heute recht systematisch verfügbar gemacht werden, wurden Gutachten und PP-Präsentationen bislang nur im Ausnahmefall veröffentlicht. Auch innerhalb der Verwaltung war die Veröffentlichungspraxis unterschiedlich. Während z.B. die Dezernate B und D Anträge, Anfragen der Fraktionen, Antworten der Verwaltung und Tischvorlagen sehr sorgfältig und zeitnah im Internet dokumentieren, zeigte das Dezernat C im Hinblick auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit bislang deutlich weniger Bemühen. Die Neuregelung zielt daher darauf, für die Veröffentlichung verbindliche Regelungen einzuführen.)
  7. „Sachbezogene Unterlagen können durch einfach gestaltete Suchfunktionen auf der Homepage der Stadt Göttingen leicht gefunden werden. Dies schließt auch die prinzipielle Möglichkeit der Einrichtung von sog. Mailverteilerlisten oder weiterer, zeitgemäßer Informations- und Interaktionsformen mit ein, über die Einwohnerinnen und Einwohner, die z.B. keine Tageszeitung beziehen, im Abonnement zu spezifischen Themen informiert und zur Mitwirkung eingeladen werden“.  (Anmerkung: s. 1)

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