26.10.13 –
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung von Dachgärten zu fördern, unter Berücksichtigung der ebenfalls angemessen zu fördernden Solarenergie. Hierzu sind für flache und leicht geneigte Dächer- geeignete Vorgaben in der Bauleitplanung (§9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 a und b) vorzusehen und - eine gesplittete Abwassergebühr anzuwenden.
Ziel ist es, bei neuen Bebauungen auf möglichst vielen Dächern eine Nutzung derselben als von allen BewohnerInnen des Hauses gemeinschaftlich genutzte Dachgärten zu ermöglichen. Damit sollen die Wohnqualität erhöht, die Grünflächen der Stadt vergrößert, Temperaturschwankungen gedämpft und ein Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet werden. Die Vorgaben sind in der Bauleitplanung für das Gelände der ehemaligen Lüttich-Kaserne bereits anzuwenden.
Kategorie
Unter dem Motto „Engagement leben und Bündnis entwickeln“ fand vom 12. bis 14. September der ELBE Ostkongress in der Lutherstadt Wittenberg in [...]
Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesministerin Katherina Reiche haben seit der Vorstellung des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD [...]
Schwarz-Rot hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Ausweitung der [...]