Pedelecs als Dienstwagen – ohne Arbeitgeber-Leasing

27.03.19 –

GRÜNE freuen sich über Etappensieg – und wollen weitermachen

„Die Stadt Göttingen wird künftig Dienst-Pedelecs bzw. e-Bikes anschaffen, die für Dienstgänge genutzt werden können. Außerdem werden die Fahrradkeller in 2019 renoviert und mit neuen Fahrradbügeln ausgestattet“, so fasst Uli Holefleisch, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Rat der Stadt Göttingen den Etappensieg in Sachen Förderung der E-Bike-Mobilität bei der Arbeitgeberin Stadt Göttingen zusammen, der am 15. März im Rat beschlossen wurde.

Beantragt hatte die GRÜNE Fraktion ein ‚Arbeitgeber-Leasing für Pedelecs und (e)-Bikes“. Dem Ansinnen einen Strich durch die Rechnung gemacht haben die rechtlichen Vorgaben. In der Verwaltungsvorlage heißt es dazu: „Tarifrechtlich ist eindeutig geregelt, dass Beschäftigten ihre Entgelte in „Geld“ zur Verfügung gestellt werden müssen. Geldwerte Vorteile oder gar ein Sachbezug, worunter das Leasingangebot fallen würde, sind nicht zulässig. Einzige Ausnahme für die sogenannte Entgeltumwandlung ist die Umwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung.“

Sabine Morgenroth (GRÜNE), Mitglied im Personalausschuss und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität: „Es ist traurig, dass die rechtlichen Vorgaben so eng sind und öffentlichen Arbeitgeber*innen dadurch im Vergleich mit der Privatwirtschaft einen echten Wettbewerbsnachteil mit sich bringen. Und das, obwohl gerade die Stadtverwaltung eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Mobilitätswende einnehmen sollte.“

In anderen Bereichen funktioniert die Förderung der E-Mobilität besser: Nicht nur Elektroautos dürfen in Göttingen kostenlos parken, es gibt auch ausreichend Abstellfläche für E-Zweiräder, die -gerade als Lastenräder- häufig zu groß für die klassischen Radabstellanlagen sind. Dazu heißt es von Seiten der Verwaltung: „Im Zuge der Förderung der E-Mobilität wird festgestellt, dass für E-Zweiräder die gleichen Parkvergünstigungen gelten, wie für E-KFZ. So können E-Roller, E-Motorräder, E-Lastenfahrräder, S-Pedelec etc. auf parkscheinpflichtigen Parkplätzen bis zur Dauer der Höchstparkzeit kostenlos parken. Die Führer[*innen] dieser Fahrzeuge haben durch geeignete Maßnahmen(Parkscheibe) das Einhalten der Parkhöchstdauer nachzuweisen.“

Holefleisch dazu abschließend: „Wir sehen hierin einen weiteren Anreiz bei Liefervorgängen das Auto stehen zu lassen und stattdessen aufs bewährte Rad umzusteigen.“

Kontakt:

Uli Holefleisch, verkehrspolitischer Sprecher, uholefl@remove-this.gwdg.de

Sabine Morgenroth, Mitglied im Personalausschuss, sabine.morgenroth@remove-this.gruene-goettingen.de

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