Eingepfercht im Corona-Hotspot

18.06.20 –

GRÜNE fordern die bestmögliche Unterstützung der Bewohner*innen in der Quarantäne

Wie die Stadt in ihrer Pressekonferenz am 18. Juni bekannt gegeben hat, sind in dem wohl bekanntesten Wohnkomplex der Stadt Göttingen 102 Bewohner*innen positiv auf Corona getestet, 15% der dort lebenden Menschen. Das Haus wurde unter Quarantäne gestellt, mindestens bis zum 25. Juni darf kein*e Bewohner*in das Grundstück verlassen. Den tief greifenden Einschnitt in die Grundrechte begründet Oberbürgermeister Rolf-Georg-Köhler mit dem Gesundheitsrisiko für die Gesamtbevölkerung der Stadt Göttingen.

Dazu Thomas Harms, GRÜNER Ratsherr: „Man muss sich das einmal vorstellen. In diesem Haus leben Menschen unter den widrigsten Umständen. Die Zustände in der Behausung sind seit Jahren bekannt. Und statt endlich der Hausverwaltung und den Eigentümer*innen die Rote Karte zeigen zu können, weil es kein Wohnraumschutzgesetz in Niedersachsen gibt, muss die Stadtverwaltung die Menschen wegsperren. 85% der Bewohner*innen sind nachweislich nicht infiziert. Wir fragen uns, ob die Stadtverwaltung die gleichen Maßnahmen in einem großen Wohnkomplex mit gut situierten Eigentümer*innen und Mieter*innen so umsetzen würde.“ 

Regina Meyer, GRÜNE im Sozialausschuss: „Wir wollen menschenwürdiges Wohnen für alle. Seit geraumer Zeit fordern wir gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Erwachsenen in der betroffenen Wohnanlage. Die unwürdige Wohnsituation haben die Eigentümer*innen zu verantworten. Der Stadtverwaltung sind an vielen Stellen die Hände gebunden, deshalb ist die Verabschiedung eines wirksamen Wohnraumschutzgesetzes, wie es die GRÜNEN im Land seit Jahren fordern und sich aktuell auf Landesebene in Beratung befindet, dringend nötig. Die jetzige Situation zeigt, dass wir schon viel früher über Enteignung hätten nachdenken müssen.“

Harms ergänzt: „Die krasse Überbelegung ist seit langem bekannt. In den 1-2 Zimmer-Wohnungen leben viele Familien, oft mit mehreren Kindern. Es gibt keine wohnortnahe Kita, keine Gemeinschaftsflächen. Es reicht nicht, wenn die Stadtverwaltung darauf verweist, dass es sich um privatrechtliche Mietverhältnisse handelt, auf die sie keinen Einfluss hat. Bei dem Geld, das das Sozialamt den wenig sozialen Vermieter*innen hinterherwirft, stellt sich die Frage, warum die Stadt oder ihre Tochter, die städtische Wohnungsbau, nicht längst einige Wohneinheiten in dem Komplex erworben hat, um im der Eigentümerversammlung Druck zu machen. Stattdessen wird tatenlos zugeschaut wie eine Heuschrecke die andere ablöst.“

„Die Verfügung der Quarantäne ist wichtig, um Neuinfektionen zu verhindern. Extrem bitter ist, dass es die ärmsten der Armen in den prekärsten Wohnverhältnissen betrifft. Höchste Priorität muss es jetzt haben, dass die Quarantäne des Gebäudekomplexes nicht zu Neuinfektionen führt. Dazu braucht es eine Unterstützung der Stadtverwaltung, die über eine Versorgung in Busse vor dem Gebäude deutlich hinausgeht,“ so Meyer abschließend.

Zum Weiterlesen:
Im März hat die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf über ein Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz mit der Drucksachennummer 18/6159 vorgelegt. Die Beratungen sind fast abgeschlossen und könnte ggf. schon Anfang Juli dieses Jahres erfolgen.

Kontakt:

Thomas Harms, GRÜNER im Sozialausschuss, t_harms@remove-this.web.de

Regina Meyer, GRÜNE im Sozialausschuss, Regina.meyer@remove-this.gruene-goettingen.de

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