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26.08.24 –
Bis 31.12.2026 soll es keine Erhöhung der Tarife beim Öffentlichen Personennahverkehr geben. Das empfiehlt der Verbandsausschuss des Verkehrsverbundes den Landkreisen Göttingen, Northeim und Holzminden (Mitgliedskreise des ZVSN). Den Antrag auf Preisstabilität hatten die Mitglieder der Grünen und der SPD im Göttinger Kreistag in den Verbandsausschuss eingebracht. Eine Festschreibung der Fahrpreise soll den verantwortlichen Gremien eine vorausschauend planende Weiterentwicklung der Tarife gewährleisten und die Planung des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Stadt Göttingen und des ZVSN unterstützen. Für den Landkreis Göttingen wird der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie am 27.08.2024 über die Empfehlung beraten.
„Wir werden der Empfehlung folgen und sprechen uns auch gegen eine Tariferhöhung aus, damit Fahrten mit Bus und Bahn im Verbundgebiet verlässlich und günstig bleiben und wir die Zahl der Nutzer*innen des ÖPNV weiter steigern können“, betont Verbandsausschussmitglied Andrea Obergöker, die für die Grüne Kreistagsfraktion den Gremien des ZVSN angehört. Die günstigen Fahrpreise im Verbundgebiet habe die Akzeptanz der Nutzung des ÖPNV deutlich gesteigert. Das würde auch die erhöhten Verkaufszahlen aus der Vergangenheit klar belegen, so Obergöker.
Die beschlossenen Maßnahmen sollen zudem die Kleinteiligkeit des Tarifnetzes eindämmen. „Vor diesem Hintergrund soll das Gebiet der Stadt Göttingen mit den Gebieten der Kernorte Rosdorf und Bovenden zukünftig ein gemeinsames Tarifgebiet bilden“, erklärt Bärbel Diebel-Geries, SPD-Kreistagsmitglied und Mitglied der ZVSN-Verbandsversammlung. Ein weiterer Grund sei ein einheitlicher Tarif in den mit Stadtbussen versorgten Bereichen.
Mit der Preisstabilität soll die Nutzung des ÖPNV weiter gesteigert werden, um so noch mehr Bürger*innen des Verbundgebietes für Bus und Bahn zu begeistern. „Das stellt einen unabdingbaren Punkt für den Klimaschutz dar“, betonen Obergöker und Diebel-Geries von der Mehrheitsgruppe SPD/Grüne im Landkreis Göttingen.
Eine endgültige Entscheidung über den Antrag wird dann die Verbandsversammlung des ZVSN am 2.10.2024 fällen.
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