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17.09.2019

Nach Polizeigewalt: Göttinger GRÜNE bekräftigen Reformvorschläge

Im Mai 2016 wurde ein Mitglied des Kreisvorstands von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN sowie der GJ Göttingen auf einer Demonstration des DGB am Bahnhof gegen eine Kundgebung des "Freundeskreis Thüringen/Südniedersachsen" von einem Polizeibeamten gezielt mit der Faust bewusstlos geschlagen. Im Zuge des Polizeieinsatzes wurde damals auch die Landtagsvizepräsidentin Gabriele Andretta (SPD) durch den großflächigen Einsatz von Pfefferspray verletzt. Die Verfahren wegen Körperverletzung durch die Polizeibeamten wurden aber eingestellt und dem betroffenen KV-Mitglied wird nun im Gegenzug Verleumdung, falsche Verdächtigung, Widerstand und tätlicher Angriff vorgeworfen. Der Prozess findet am Donnerstag, den 19.09., um 8:30 Uhr am Amtsgericht Göttingen statt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN in Göttingen rufen zur zahlreichen kritischen Begleitung auf.

Dazu Pippa Schneider aus dem Kreisvorstand: „Immer wieder kommt es bei Anti-Nazi-Kundgebungen zu gewalttätigem Vorgehen durch die Polizei, dessen Verhältnismäßigkeit wir GRÜNEN in Frage stellen. Eine Studie des Kriminologen Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum hat die weite Verbreitung von polizeilichen Übergriffen und ihre mangelhafte Aufarbeitung kürzlich belegt. Besonders fällt dabei die extrem hohe Quote von über 90% der Verfahren gegen Polizist*innen auf, die eingestellt werden. Der Vorwurf von Widerstandsdelikten gegen polizeiliches Vorgehen ist ebenfalls ein weit verbreitetes Muster - Opfer werden so systematisch zu Tätern gemacht. Obwohl ja ein Polizeivideo existiert, das den gezielten Schlag des Beamten zeigt, waren wir von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Polizisten nicht überrascht. Die Vorwürfe der Verleumdung und falschen Verdächtigung zu ergänzen, ist eine Repression gegen nötiges antifaschistisches Engagement. Deshalb rufen wir dazu auf, vorbeizukommen und den Prozess kritisch zu begleiten."

Gregor Kreuzer, Sprecher des Kreisvorstandes, ergänzt: „Unverhältnismäßige Gewaltanwendung scheint in den ge-schlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizei ein strukturelles Problem zu sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern deshalb seit langem die Einführung einer anonymisierten Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen in geschlos-senen Verbänden. Dies würde eine leichtere rechtsstaatliche Aufarbeitung von polizeilichem Fehlverhalten ermögli-chen, aber auch dabei helfen, unbescholtene Polizeibeamt*innen zu entlasten und nicht in Sippenhaft mit gewalttätigen Kolleg*innen zu geraten. Das wäre eine Win-Win-Situation für den demokratischen Rechtsstaat und eine bürger*innenfreundliche Polizei. Leider ist die Einführung der Kennzeichnungspflicht in Niedersachsen unter der letzten rot-grünen Landesregierung wiederholt an Widerständen der SPD gescheitert. Die Dringlichkeit zeigt sich nicht zuletzt in der steigenden Anzahl von Fällen, in denen sich sowohl Bürger*innen als auch Mitarbeiter*innen der Polizei an die Beschwerdestelle des Ministeriums für Inneres wenden. Die Landesregierung aus SPD und CDU hat leider vor, diese Beschwerdestelle in ein allgemeines Qualitätsmanagement für die Landesverwaltung zu überführen. Wir fordern hingegen, die Kapazitäten und Befugnisse der Beschwerdestelle zu erweitern und diese vom Innenministerium loszulösen, damit die Beschwerden wirklich unabhängig und extern bearbeitet werden können."

Almut Mackensen, ebenfalls Kreisvorstandsmitglied, betont dabei: „Wenn der GRÜNE Kreisvorstand in Göttingen Missstände polizeilicher Arbeit benennt, möchte er auf gar keinen Fall die Arbeit der Polizei Göttingen als Ganzes in Frage stellen, sondern deutlich seine Dialogbereitschaft signalisieren. Auch weil rechtsextremistisch motivierte Straftaten in problematischer Weise zunehmen, sind Staat und Gesellschaft auf die Arbeit einer gut ausgebildeten und ausreichend ausgestatteten Polizei angewiesen.“

Für Rückfragen: Gregor Kreuzer +49 176 43606502

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