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Landratskandidatin Christel Wemheuer: Die Klagegemeinschaft gegen die Einleitung salzhaltiger Abwässer in die Werra muss vom Landkreis Göttingen weiter unterstützt werden.
Landratskandidatin Christel Wemheuer und die Grüne Kreistagsfraktion bedauern, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage gegen die Einleitung salzhaltiger Abwässer in die Werra abgewiesen hat. Die Gemeinden Gerstungen und Herleshausen, die Stadt Witzenhausen sowie die Fischereigenossenschaft Untere Werra seien danach „nicht berechtigt, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die Einleitung salzhaltiger Haldenabwässer … von einer …wasserrechtlichen Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel gedeckt ist.“ Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof die Revision zugelassen hat, ist es möglich, dass die europarechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erst vor dem EuGH ausreichend zum Tragen kommen werden. „Als Landrätin werde ich mich dafür einsetzen, dass der Landkreis Göttingen die Klagegemeinschaft weiter finanziell unterstützt“, so Christel Wemheuer.
Unabhängig vom langwierigen Klageverfahren setzt sie darauf, dass spätestens 2013 mit der Landtagswahl die Blockade durch das Land Niedersachsen gegen eine Pipeline für salzhaltige Restabwässer zur Nordsee aufgelöst werden kann.
„Dazu gehört auch, dass sich die niedersächsische SPD nicht mehr dieser Forderung des Runden Tisch Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion verweigert, sondern sich der Position der Genossen in Thüringen, Hessen und Nordrhein-Westfalen anschließt“, so der umweltpolitische Sprecher der grünen Kreistagsfraktion Martin Worbes.
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