03.11.2011 Stadtratsfraktion: Verwaltungsgerichtsurteil gefährdet Jugendprojekt

Mit Befremden reagiert die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf die Außerkraftsetzung des neuen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich des Senders“ durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. „Die Entscheidung legt einer sozialen Entwicklung unserer Stadt unnötig Steine in den Weg“, erklärt Horst Roth, Mitglied im Bauausschuss. „Den einzigen Weg, den hohen Anforderungen des Gerichts zu entsprechen, sehe ich in einer stadtweiten Standortplanung für soziale Einrichtungen“, ergänzt er. „Soziale Projekte wie das der Jugendhilfe müssen auch in Wohngebieten außerhalb der Brennpunkte einen Platz haben.“


Ursprüngliches Ziel der Änderung des Bebauungsplans war es, soziale Einrichtungen auch in dem Wohngebiet „Südlich des Senders“ zu ermöglichen. Die Jugendhilfe Am Rohns bietet dort seit 2008 eine Nachmittagsbetreuung für Jugendliche von 7 bis 14 Jahren an, die durch
das Urteil gefährdet ist. Das Gericht beanstandete, dass eine Änderung des Plans nur für dieses Gebiet unzureichend begründet sei. Die Fraktion fordert die Verwaltung darum auf, eine Lösung zu suchen, die der geltenden Rechtsauslegung genügt. „Wenn wir in Göttingen
den sozialen Ausgleich fördern wollen, müssen wir zu einer gleichmäßigeren Verteilung sozialer Einrichtungen kommen.“

Kontakt: Horst Roth, Mitglied im Bauausschuss Tel.: 0551/377417, Mobil: 0170/3116189

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