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24.09.2010 Kreistagsfraktion: Mietspiegel schafft Sicherheit

Kosten der Unterkunft - Mietspiegel schafft Rechtssicherheit

ALG II-EmpfängerInnen brauchen endlich Rechtssicherheit in Bezug auf die Höhe der Miete, die problemlos erstattet wird. Nach dem SGB II müssen bekanntlich angemessene Mieten bezahlt werden. Seit der Einführung des ALG II gibt es jedoch Streit darum, welche Miethöhe als angemessen anzusehen ist.

Um dies ein für allemal zu klären haben wir uns für ein Gutachten eingesetzt, das endgültig klären sollte, wie hoch die tatsächlichen Mieten sind. Nach einer Ausschreibung wurde die Firma F+B damit beauftragt. Allerdings hat das von der Firma F+B vorgelegte Gutachten diesen Anspruch nicht erfüllt. Nicht die Landkreisverwaltung hat dieses Gutachten erstellt, deshalb sind die Vorwürfe gegen den Sozialdezernenten haltlos.

„Schon bei der Vorstellung im Sozialausschuss habe ich verschiedene Dinge angesprochen, welche im vorliegenden Gutachten fehlerhaft waren. Und deshalb haben wir uns stets dafür eingesetzt, dass dieses Gutachten so nicht verwendet werden darf“, erklärt Nicolai Zipfel, bündnisgrünes Mitglied im Sozialausschuss.

Bereits in der Vergangenheit haben wir uns für einen valide erhobenen Mietspiegel eingesetzt, der sehr viel detaillierter als das Gutachten der Firma F+B die tatsächlichen Mietkosten bestimmt. Jetzt führt kein Weg mehr daran vorbei und wir werden uns für die Erstellung eines Mietspiegels für den gesamten Landkreis einsetzen.

Wir GRÜNE wollen dafür sorgen, dass ALG II-EmpfängerInnen sich nicht mehr unnötige Gedanken um ihre Wohnungen machen müssen, sondern ihre Mieten erstattet bekommen, erklärt Zipfel weiter.

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