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2.12.2009 Kreistagsfraktion: Europäische Naturschutzgebiete - Die SPD im Rückwärtsgang

Im Gegensatz zur Echternacher Springprozession springt die SPD im Göttinger Kreistag bei der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) im Landkreis einen Schritt vor und drei zurück. Nachdem es der SPD Fraktion im Umweltausschuss Ende September gar nicht schnell genug gehen konnte, das dort vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und  Naturschutz (NLWKN) in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde, Landkreis Göttingen erarbeitete Konzept zu verabschieden, möchte sie diesen Beschluss nun wieder zurücknehmen. „Denn nur so kann die Forderung der SPD nach Einrichtung eines Runden Tisches verstanden werden", so der umweltpolitische Sprecher der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Martin Worbes.

Nach der Pressemitteilung der SPD vom 25.11.09 sollen an dem Runden Tisch „alle beteiligt werden, die die Flächen besitzen, bewirtschaften oder für Sport- und Freizeitaktivitäten nutzen." Keinerlei Erwähnung finden jedoch die anerkannten Naturschutzverbände, wie NABU, BUND, BSG u.a.

Es ist der SPD zu raten, noch mal ganz in Ruhe das Konzept durchzulesen, -dann würde auch auffallen, dass der Schutz des Rotmilans mit der Einbindung des Vogelschutzgebietes V 19 in eine bestehende LSG-Verordnung bereits geregelt und nicht Gegenstand des Konzeptes ist. Die SPD würde dann auch merken, dass die Aussage von Frau Möhring in der Pressemitteilung: „Nicht nur der Rot-Milan muss nisten, auch die Forstleute müssen wirtschaftlich arbeiten können. Darum geht es bei sinnvollem Natur- und Landschaftsschutz und deshalb fordern wir Runde Tische", genauso überflüssig ist, wie der von der SPD-Kreistagsfraktion gestellte Antrag. Dann wird die SPD-Kreistagsfraktion auch darauf stoßen, dass die Einbindung der Landesforstbehörden in die Erarbeitung von Management-Plänen für den Wald ein wesentlicher Bestandteil ist, dass im Göttinger Wald hauptsächlich Flächen unter Naturschutz gestellt werden sollen, die nach Auskunft dieser Behörden bereits als Naturwälder deklariert sind, dass von einem Betretungsverbot nirgendwo die Rede ist, dass für den Reinhäuser Wald der gegenwärtige Schutzstatus (Landschaftsschutzgebiet) als ausreichend erachtet wird, dass Ausgleichszahlungen für die Einhaltung von Schutzregeln bei Privatwaldbesitzern vorgesehen sind und so weiter.

Jetzt muss man sich nur noch darüber verständigen, welche Regeln für den Schutz der Natur verbindlich eingehalten werden müssen. In diesem Zusammenhang ist die SPD herzlich eingeladen, gemeinsam mit am Schutz von Landschaft, Flora und Fauna zu arbeiten und nicht nur einseitige Interessen in den Vordergrund zu stellen.

 

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