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18.09.09 Kreistagsfraktion: Roma aus dem Kosovo dürfen nicht abgeschoben werden

 

Grüne Kreistagsfraktion kritisiert Inkonsequenz der SPD

Mit Unverständnis reagiert die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf die Haltung der SPD-Kreistagsfraktion zur Resolution gegen Abschiebungen ins Kosovo. Die Stadtratsfraktion der SPD hatte der gleichlautenden Resolution eine knappe Woche zuvor bereits zugestimmt. „Besonders nach der Rede von Rolf-Georg Köhler, der sehr eindringlich die gelinde gesagt schwierigen Lebensumstände der Roma im Kosovo schilderte und zu Recht darauf hinwies, dass sie in ihre Heimat schon deswegen nicht zurückkehren könnten, weil diese total zerstört sei, erscheint die Ablehnung völlig unmotiviert", meint Maria Gerl-Plein, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag. Die Resolution bezog sich eindeutig auf die Jahre 2009 und 2010. Sollten sich die Umstände danach verbessert haben und die Rückkehr in dieses Land ohne Gefahr für Leben und Gesundheit möglich sein, wird der Großteil dieser Gruppe sicher gern dorthin zurückgehen. Zur Zeit herrschen dort allerdings Verfolgung und Ausgrenzung dieser Minderheit. Eine Integration ist nicht möglich. Hinzu kommen unerträgliche Schadstoffbelastungen in den Aufnahmelagern, die insbesondere bei  Kindern zu erheblichen gesundheitlichen Schädigungen führen können. Wegen all dieser Probleme rät auch der Menschenrechtskommissar des Europarats Thomas Hammarberg von einer Abschiebung zum jetzigen Zeitpunkt dringend ab.

Geradezu zynisch ist die Bemerkung, man brauche keine Resolution an Land und Bund, sondern müsse nur die lokalen Spielräume nutzen. Diese Spielräume gibt es nicht. „Die SPD versucht hier den schwarzen Peter den MitarbeiterInnen zuzuschieben. Durch die Gesetze und die niedersächsischen Ausführungs-bestimmungen, sind den MitarbeiterInnen vor Ort jedoch die Hände gebunden." erklärt Gerl-Plein. Nach dem Abschluss des Rückführungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kosovo ist die Lage formal klar. Die lokalen Behörden können daher jederzeit vom Innenministerium konkret per Verfügung angewiesen werden, bestimmte Personen auszuweisen. Weil nicht vor Ort entschieden werden kann, aber vor Ort gehandelt werden muss, brauchen wir diesen Appell an Land und Bund.

 

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