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27.08.07 Stadtratsfraktion: Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr

Die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert eine Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr zu Zeiten geringer Besucherfrequenz. „Die längste Zeit des Tages sind in der Innenstadt so wenige Menschen unterwegs, dass Radfahrer und Fußgänger die breite Fußgängerzone problemlos und gefahrlos gemeinsam nutzen können“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Ulrich Holefleisch. Dies gelte besonders in den Abendstunden, am frühen Vormittag und nachts, wenn die Straßen teilweise wie leergefegt sind. „Nichts spricht beispielsweise gegen die Freigabe der Fußgängerzone von Neun Uhr abends bis Neun Uhr morgens.“

"Aus Prinzip zwingt die Stadtverwaltung Radfahrer dazu, große Umwege zu fahren, obwohl die Abkürzung durch die Innenstadt die längste Zeit des Tages gut befahrbar wäre." Ein Beispiel: Wer vom Weender Tor kommt und zur Geschäftsstelle des Göttinger Tageblattes will muss endlos schieben oder einen riesigen Umweg über die Gothmar-, Groner- und Jüdenstraße fahren ehe er sein Ziel erreicht. „Fahrradfreundlich ist das nicht, eher schon schikanös“, so Holefleisch. Es sei zumindest nachvollziehbar, dass sich zahlreiche Radfahrer über das bestehende Radfahrverbot hinwegsetzen und für diese Ordnungswidrigkeit Bußgelder riskieren.

Kritikwürdig sei die derzeitige Regelung aber auch aus einem ganz anderen Grund: Göttingen gehört zu den Städten Deutschlands, die für sich in Anspruch nehmen, besonders fahrradfreundlich zu sein. Bei der offiziellen Prämierung der fahrradfreundlichsten Stadt Niedersachsens gehört Göttingen regelmäßig zu den aussichtsreichsten Bewerberstädten. Zudem ergab unlängst eine Studie, dass unter allen Universitätsstädten in Deutschland nur in Greifswald mehr Studierende das Fahrrad nutzen als in Göttingen. Mit diesem Pfund könnte das Stadtmarketing wuchern, so Holefleisch: „Vor diesem Hintergrund ist es mir völlig unverständlich, dass den Radfahrern ausgerechnet in der Innenstadt die Fortbewegung so unnötig schwer gemacht wird durch Einbahnstraßenregelungen und Fahrverbote.“ Statt hier ein Alleinstellungsmerkmal zu pflegen verhängt die Stadt Bußgelder für ordnungswidriges Befahren der Fußgängerzone und erteilt reihenweise Ausnahmegenehmigungen für PKW und LKW.

Die derzeitige Regelung sollte aufgehoben und das Radfahrverbot in der Fußgängerzone auf Tageszeiten beschränkt werden zu denen regelmäßig mit einer erhöhten Besucherfrequenz zu rechnen ist. Die Beschilderung ist entsprechend zu ändern. Im Idealfall könnte eine Lichtsignalanlage an den Eingängen der Fußgängerzone das Radfahren durch entsprechende Anzeigen freigeben oder - wenn notwendig - verbieten.

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