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28.04.08 Stadtratsfraktion: Kosten der Unterkunft für WG-BewohnerInnen

Ratsfraktion fordert Umsetzung des Urteils des Landessozialgerichtes Hildesheim

Die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert den Landkreis auf, die Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Hildesheim zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für WG-BewohnerInnen unverzüglich in Verwaltungshandeln umzusetzen. Das Gericht hatte mit Bescheid vom 15.4.2008 entschieden (AZ: S45 AS1147/07), dass der Landkreis nicht die Kosten der Unterkunft kürzen darf, nur weil der/die LeistungsempfängerIn in einer WG wohnt. „Dieses Urteil ist für Göttingen von besonderer Tragweite“, so der sozialpolitische Sprecher der Ratsfraktion, Mehmet Tugcu. Nirgendwo in Deutschland gibt es eine höhere WG-Dichte als in Göttingen, entsprechend hoch ist hier die Zahl der Betroffenen. Vor diesem Hintergrund kann es nicht sein, dass der Landkreis ein solches Gerichtsverfahren verliert und anschließend so tut als müsse er seine rechtswidrige Verwaltungspraxis nicht ändern." Das Landessozialgericht hatte darauf hingewiesen, dass die Rechtslage zuvor bereits in einem anderen Verfahren eindeutig geklärt worden war. Die Betroffenen LeistungsempfängerInnen fordert Tugcu daher auf, auch weiterhin konsequent den Klageweg zu nutzen.

"Wir stellen leider zunehmend fest, dass der Landkreis im Hinblick auf Arbeitslosengeld und Kosten der Unterkunft zwanghaft alles kontrolliert, nur nicht die Rechtmäßigkeit der eigenen Leistungen“, so Tugcu. Während die Kreisverwaltung erst kürzlich weitere Stellen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch geschaffen hat und Leistungsempfänger fortan unter Generalverdacht stellt, scheint es sie wenig zu stören, wenn die eigenen MitarbeiterInnen rechtmäßige Zahlungen an LeistungsempfängerInnen systematisch verweigern. „Uns ist es absolut unverständlich, warum der Landkreis - verglichen mit anderen Kommunen - einen so unverhältnismäßigen Aufwand für das interne Controlling, die eigene Rechtsabteilung und die Missbrauchs-Schnüffelei betreibt während ihm gleichzeitig das Geld fehlt für notwendige Integrationsmaßnahmen (insbesondere für ABM-Stellen) und für eine rechtskonforme Leistungsauszahlung." Wenn die Kreisverwaltung an dieser Praxis festhält, muss sie sich nicht wundern, wenn sie im Kennzahlenvergleich mit anderen Kommunen weiterhin die rote Laterne trägt und mit Klageverfahren überschüttet wird - zu Recht!“

Kontakt: Mehmet Tugcu, sozialpolitischer Sprecher, Tel.: 0176-22239949


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