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19.05.08 Stadtratsfraktion: Mehr Abstellbügel für weniger „wildes Fahrradparken“

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüßt das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen zur Beseitigung wild geparkter Fahrräder*. „Das Urteil schafft in dieser juristischen Grauzone wieder ein wenig mehr Rechtssicherheit“, erklärt Marie Kollenrott, umweltpolitische Sprecherin der Ratsfraktion. „Das Urteil macht deutlich, dass Stadt und GrundstückseigentümerInnen gegen unsachgemäß abgestellte Fahrräder nicht einfach mit der Flex vorgehen dürfen. Es hat daher weit reichende Folgen für alle stark von RadfahrerInnen frequentierten Orte in Göttingen und macht zum wiederholten Male deutlich: „Bestes Mittel gegen wildes Fahrradparken ist die Bereitstellung einer ausreichend großen Zahl geeigneter Fahrradabstellbügel - nicht irgendwo sondern dort, wo sie gebraucht werden.“

Die Zahl der FahrradnutzerInnen in Göttingen steigt und das ist gut so“, erklärt Kollenrott. „Nicht zuletzt angesichts steigender Ölpreise stehen wir in der Pflicht, den Menschen attraktive Alternativen zum Auto anzubieten. „Es macht daher auch wenig Sinn, RadfahrerInnen die Schuld dafür zu geben, wenn die Fahrradbügel in der Fußgängerzone, auf dem Campus und selbst auf dem Bahnhofsvorplatz an manchen Tagen nicht mehr ausreichen.“ Der Versuch der Stadtverwaltung für bestimmte Flächen in der Innenstadt Sponsoren zu suchen, die sich an der Einrichtung geeigneter Fahrradbügel finanziell beteiligen, war in diesem Sinne ein Schritt in die richtige Richtung. Gefragt ist aus Sicht der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN weniger die Ausdauer der RadlerInnen bei der Suche nach dem letzten freien Fahrradständer sondern die Kreativität der Stadtplaner, Grundstückeigentümer und der anliegenden Geschäfte, die für die erforderliche Anzahl geparkter Fahrräder den notwendigen Platz vorhalten müssen. Gerade GeschäftsinhaberInnen klagen zwar gerne (und mitunter auch zu Recht!) über schlecht abgestellte und schrottreife Fahrräder, letztlich profitieren sie aber in hohem Maße von der Kaufkraft ihrer Zweiradkunden, die nachweislich nicht weniger Geld in die Geschäfte tragen als AutofahrerInnen.

*Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte im Falle eines am Bahnhof an einer Bank angeschlossenen Fahrrads klargestellt, dass die Stadt nur dann Schlösser öffnen und unsachgemäß aufgestellter Räder abtransportieren darf, wenn diese wirklich ein reales Hindernis bzw. eine Gefahr für den Verkehr darstellen. Im konkreten Fall wurde das Fahrrad an einer Bank angeschlossen, die nachweislich kaum genutzt wurde und zu der es in erreichbarer Nähe „Alternativen“ gab. Das Gericht hob den Bescheid der Stadt, die dem Eigentümer Abschleppkosten i.H.v. 45,60 Euro in Rechnung gestellt hatte, daher auf.

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