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15.07.05 Kreistagsfraktion: Fakten statt Mobbing

Die Mobbingkampagne in Zusammenhang mit der Diskussion über die Besetzung von Schulleitungsstellen hat mit den Aktionen rund um die jüngste Kreistagssitzung einen unrühmlichen Höhepunkt gefunden. Schulelternräte und Lehrerkollegien, die sich nicht davor scheuen, Kinder zum Verteilen von persönlich - übrigens nicht nur die Bewerberin - diffamierenden Flugblättern einzusetzen und in großer Öffentlichkeit vertrauliche Daten und haltlose Vermutungen auszubreiten, diskreditieren sich selbst. „Dieses Vorgehen lässt sich weder mit dem Recht zur freien Meinungsäußerung noch mit den Beteiligungsrechten laut Schulgesetz vereinbaren. Auf dieser Ebene können und wollen wir nicht argumentieren“, sagt Maria Gerl-Plein, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag Göttingen.

In der Sache selbst ist ein Blick ins Gesetz und in die einschlägigen Kommentare hilfreich. Die Schulbehörde (nicht der Schulträger, also in diesem Falle der Landkreis) entscheidet über die Stellenbesetzung, und zwar mit der/demjenigen, die/der (nach Ausschreibung) unter denjenigen, die alle Anforderungen erfüllen, die/der Geeignetste ist. Zu dieser Entscheidung wird das Benehmen (nicht Einvernehmen) mit dem Schulträger hergestellt, d.h. er hat nicht selbst zu wählen, sondern kann dem Vorschlag nur entweder zustimmen oder ihn ablehnen. Die Schulbehörde ist an eine etwaige Ablehnung durch den Schulträger übrigens nicht gebunden. An diesem Punkt sind wir in Groß Schneen.

Nun zu Adelebsen. Jede/r, die/der jemals eine neue Aufgabe gesucht hat, weiß, dass man sich durchaus um mehrere Stellen gleichzeitig oder auch zeitversetzt bewerben kann und das auch sinnvoll ist (schließlich weiß man vorher nicht, ob man überhaupt eine der Stellen bekommt).
Das Verfahren in Adelebsen ist noch nicht ganz so weit, hier liegen die Bewerbungen vor, der Schulträger wird davon unterrichtet und darum gebeten, gegebenenfalls einen Besetzungsvorschlag zu machen, an den sich natürlich die Landesschulbehörde wieder nicht halten muss. Zugegeben ist die Materie etwas kompliziert. Denoch ist es notwendig, den Verfahrensverlauf zu verstehen. Es geht, um es kurz zusammenzufassen, bei diesen Besetzungsvorschlägen nicht um Parteienklüngel. Allerdings soll der Schulträger eine Meinung zur Eignung der Bewerberin/des Bewerbers vorbringen. Diese hat Empfehlungscharakter ebenso wie die Vorschläge der Gesamtschulkonferenz.
Vollends unzulässig ist es, Äußerungen, die im Rahmen eines Ehrenamtes abgegeben werden, mit der berufsfachlichen Qualifikation zu vermengen. Sollte das üblicher Stil werden (was im Übrigen das Grundgesetz verbietet), werden wir bald niemanden mehr finden, die/der bereit ist, ein solches Amt zu übernehmen.

Maria Gerl-Plein, Fraktionsvorsitzende

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